Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
02.12.2010 | 20:32 | Winterreifenpflicht 

Winterreifen-Pflicht noch nicht in Kraft

Berlin - Trotz der verschneiten Straßen können Autofahrer mit Sommerreifen zur Zeit noch nicht belangt werden.

Winterreifen
Die beschlossene neue Winterreifenregelung trete aber «in diesen Tagen» in Kraft, teilte das Bundesverkehrsministerium am Donnerstag mit.

Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winter- oder Allwetter- sowie Ganzjahresreifen mit dem M+S-Symbol. Die Regelung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch für Motorräder. Ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, da sie in der Regel ohnehin mit grobstolligen Reifen unterwegs sind.

Eine Umrüstung in diesen Tagen empfiehlt sich also. Denn wer nach Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) bei Winterwetter und glatten Straßen noch mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Auch wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet.

Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte die bisherigen Regelungen als zu schwammig angesehen. Bisher hieß es nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen «an die Wetterverhältnisse anzupassen» ist. (dpa)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Wut und Wahlen 2024: Die zunehmend mächtige Gruppe der Nichtwähler

 NRW-OVG verhandelt Streit um ein paar Gramm Wurst zu wenig

 Ruf nach Unterstützung der Imker

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?