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15.04.2023 | 04:02 | Entschädigungsprogramm 

Neues Gänsefraß-Entschädigungsprogramm für Landwirte

Kiel - Bauern in Schleswig-Holstein können ab sofort beim Land Entschädigungen für Fraßschäden beantragen, die Nonnengänse auf ihren Feldern angerichtet haben. Die Landesregierung legt dazu eine neue Förderrichtlinie auf, wie das Umweltministerium am Freitag mitteilte.

Entschädigungsprogramm 2023
(c) proplanta
Die positive Bestandsentwicklung bei den auch Weißwangengans genannten Vögeln stelle die Landwirtschaft vor Herausforderungen, erklärte Ressortchef Tobias Goldschmidt (Grüne). «Die Tiere finden auf unseren Feldern einen reich gedeckten Gabentisch und das ist ein ernstes Problem für viele Landwirte.» Mit dem neuen Förderrahmen wolle das Land schnell und unkompliziert helfen.

«Wir ergänzen damit die bereits bestehenden Vertragsnaturschutzangebote», sagte Goldschmidt. Betroffene Landwirte können Schäden an ihren Kulturen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dem Schadensereignis beantragen. Das Ausmaß der Schäden müssen sie fotografisch dokumentieren. 80 Prozent der errechneten Schäden würden erstattet, sagte ein Ministeriumssprecher.

Betroffene Bauern können die Fraßschäden in drei Schadensklassen melden. Um einen finanziellen Ausgleich zu bekommen, müssen durch den Fraß der Weißwangengänse mehr als zehn Prozent der Biomasse der jeweiligen Kultur verlorengegangen, die Schäden in der Zeit vom 1. April bis 31. Mai verursacht worden und Ernteverluste von mehr als 500 Euro entstanden sein.
dpa/lno
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Kommentare 
Thorsten Holtmeier schrieb am 15.04.2023 15:50 Uhrzustimmen(14) widersprechen(3)
Warum werden nur 80% Entschädigung gezahlt??? Wenn die „Gesellschaft“ die Gänse in diesen Massen will muss sie auch zu 100% dafür zahlen.
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