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24.09.2010 | 14:39 | Elektronische Einzeltierkennzeichnung 

EU-Bürokratie gefährdet Schaf- und Ziegenhaltung

Mainz - Bioland lehnt die elektronische Einzeltierkennzeichnung von Schafen und Ziegen ab und unterstützt Schafhalter, die gerichtlich dagegen klagen.

Schafhaltung
Die Einzeltierkennzeichnung und die ab 1. Januar 2010 verpflichtende elektronische Kennzeichnung der Tiere würde den Verwaltungsaufwand noch weiter erhöhen, jedoch gegenüber der bisherigen Regelung weder Vorteile bei der Tiergesundheit bringen noch den Verbraucherschutz verbessern. Vor allem für Schäfer in der Landschaftspflege bedeutet die Neuregelung einen völlig unzumutbaren Arbeitsaufwand. „Die EU-Vorgaben sind praxisfern und belasten unsere Schaf- und Ziegenhalter unnötig mit hohem Bürokratieaufwand. Eine Betriebskennzeichnung ist vollkommen ausreichend, unterstützt Thomas Dosch, Präsident von Bioland die Schaf- und Ziegenhalter. Transparenz in der Produktion gab es bei Bioland schon jeher auch ohne High-Tech Ohrmarken.

Schafe und Ziegen sind keine "Risikotierart". Sie werden naturnah und artgerecht gehalten und spielen im internationalen Tierhandel im Vergleich zu Schweinen und Rindern eine weitaus geringere Rolle. "Die neuen Vorgaben sind vollkommen überzogen und gefährden die traditionelle Schafhaltung, die wirtschaftlich mit dem Rücken zur Wand steht“, beschreibt Sebastian Schäfer, Sprecher des Bioland Fachausschusses Schafe und Ziegen die Lage auf den Betrieben. „Um eine Familie mit Schafen ernähren zu können, sind große Herden nötig, da bleibt keine Zeit für diese unsinnige zusätzliche Bürokratie."

Bioland unterstützt gemeinsam mit den Landesschafzuchtverbänden die Klagen von vier Schafhaltern gegen die elektronische Einzeltierkennzeichnung. Darunter ist auch eine Bioland Schäferei.


Zum Hintergrund:

EU-Vorgaben und die deutsche Viehverkehrsverordnung verpflichten alle Schaf- und Ziegenhalter, ihre seit Januar geborenen Zuchttiere mit 2 Ohrmarken zu kennzeichnen, von denen eine elektronisch lesbar sein muss. Jedes Tier muss mit seiner individuellen, 12-stelligen Nummer im Bestandsregister erfasst werden, das ständig aktuell zu halten ist, bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. Deutschland setzte entsprechende Vorgaben der EU im Februar diesen Jahres in deutsches Recht um. In dem Bundesratsbeschluss (819/09) heißt es dazu: "Die obligatorische Einführung einer elektronischen Einzeltierkennzeichnung ist unverhältnismäßig, verursacht bürokratischen und finanziellen Aufwand und ist ohne tierseuchenfachlichen Nutzen." (bioland)
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Kommentare 
Maly schrieb am 14.01.2011 15:29 Uhrzustimmen(121) widersprechen(144)
Schon seit langem frage ich mich, wo das ganze Schaffleisch bleibt, weder bei hiesigen Schlachtern noch in Supermärkten ist es zu bekommen. Angeboten wird immer nur "frisches " Lammfleisch aus Neuseeland! Das kann doch nicht sein, dass unsere heimischen Schafe nur an Restaurants (griech. oder türk.?) verkauft werden !!!
Eckard Wendt, AGfaN e.V. schrieb am 25.09.2010 19:23 Uhrzustimmen(167) widersprechen(162)
Der bürokratische Aufwand ist aufgrund der neuen VO wirklich sehr groß und mindert die ohnehin zu geringen Netto-Erlöse der Schäfer weiter. Hinzu kommt, daß gerade bei den noch natürlich gehaltenen Schafen die Gefahr, daß Ohrmarken abgerissen werden, relativ groß ist. Die Cross-Comliance-Kontrolleure quasi im Nacken müßte eigentlich täglich kontrolliert werden, um nicht die existenzsichernden finanziellen Zuwendungen zu gefährden. Der einzige wirkliche Vorteil soll aber nicht genutzt werden: Wenn bei der Abgabe die Empfänger in einem entsprechenden Verzeichnis die Übernahme der Tiere mit vollem Namen und Anschrift bestätigen müßten, könnte der Verbleib leicht geprüft und nicht genehmigtes Schächten (= Schlachten ohne vorherige Betäubung) geahndet werden. Aber das will man offenbar nicht. Nichts hören, nichts sehen, nichts sagen ist eben bequemer!
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