Das in der Flüssigkeit gelöste Ammoniak geht in die Gasphase über. Ist die oberste Bodenschicht stark ausgetrocknet behindert dies das eindringen der Gülleflüssigkeit in den Boden. Dieser Effekt wird mit zunehmenden Trockensubstanzgehalten in der
Gülle verstärkt. Wie Messungen belegen, treten die größten Ammoniakverluste innerhalb der ersten Stunde nach der Ausbringung auf. Um eine hohe Nährstoffwirkung des insgesamt eingesetzten Stickstoffs zu erzielen, ist die direkte Einbringung (Injektion) mit gleichzeitiger Einmischung in den Boden die beste Ausbringungsvariante.
Gülleanwendung im Spätsommer und Herbst setzt in jedem Fall voraus, dass die im Feld stehenden Früchte einen Düngebedarf aufweisen. Zulässig nach
Düngeverordnung sind maximal 80 kg Gesamt-N oder 40 kg Ammonium-N pro ha. Ist der Anteil des Ammoniumstickstoffs höher als 50 % vom Gesamt-N, so begrenzt er die auszubringende Menge. Das trifft oft für Schweinegülle und regelmäßig für Biogasgärrückstände zu.
Gelingt es die Ammoniakverluste wirksam einzuschränken, müssen für eine optimale Entwicklung der
Winterungen die erlaubten Obergrenzen nicht ausgereizt werden. Bei lang anhaltender Vegetation werden noch große Teile des organisch gebundenen N pflanzenverfügbar. Ein überhöhtes N-Angebot im Herbst führt oft zum überwachsen der Bestände und zu verstärkter Auswinterungsgefahr. Wird witterungsbedingt der Stickstoff nicht von den Pflanzen verwertet, sind N-Verluste über Winter die Folge.
Die gute Pflanzenverfügbarkeit des in Gärresten enthaltenen Stickstoffs erweist sich im Sommer oft als Nachteil. Auf Grund des höheren sofort pflanzenverfügbaren N-Anteils ist die Gefahr von Ammoniakverlusten bei der Ausbringung deutlich erhöht. Durch den Abbau von organischen Säuren während der Vergärung steigt in Biogasgülle zudem der pH-Wert, was wiederum Ammoniakverluste begünstigt. Die Ausbringung sollte deshalb an kühlen, windstillen sowie feuchten Tagen direkt in den Boden erfolgen. Bei bodennaher Applikation sollte vor der Ausbringung eine flache Stoppelbearbeitung erfolgen. Die Gülleflüssigkeit kann so besser in den Boden einsickern. Dadurch kommt das gelöste Ammonium mit mehr Sorptionsplätzen in Berührung und wird dort anlagert.
Einzuhalten sind die Sperrfristen der Düngeverordnung. Das betrifft außer dem Stallmist alle weiteren Wirtschaftsdünger einschließlich Geflügelkot. Auf dem
Ackerland gilt sie in der Zeit vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.
Quelle: Dr. Schliephake / LfULG Dresden