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30.11.2017 | 07:38 | Problemwölfe 

Brandenburg regelt Umgang mit Wölfen neu

Potsdam - In Brandenburg sollen künftig die jeweiligen Jagdpächter im äußersten Fall sogenannte Problemwölfe erschießen können.

Wolfsverordnung
In Brandenburg soll künftig eine Verordnung den Umgang mit Wölfen, die Probleme bereiten, regeln. Der Umweltausschuss ließ sich nun genau informieren. (c) natureguy - fotolia.com
Die Wolfsverordnung sieht vor, dass im Extremfall zunächst der Jäger vor Ort mit der Tötung eines Tieres beauftragt werden soll, sagte Brandenburgs Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung der Verordnung im Umweltausschuss des Landtags. Weil aber nicht garantiert werden könne, dass dieser erreichbar, in der Lage und auch willig sei, solle das Landesamt für Umweltschutz zudem mehrere Personen für die Tötung im Ausnahmefall bestimmen.

Hintergrund ist, dass der einst ausgerottete Wolf sich in Brandenburg immer weiter ausbreitet. Bauern fürchten um ihre Weidetiere, allerdings sind Wölfe streng geschützt. Wenn ein Wolf künftig wiederholt in Ställe oder geschützten Weiden einbricht oder Menschen in Gefahr geraten, könnte er im äußersten Fall erschossen werden.

Die Verordnung, die bis Ende des Jahres in Kraft treten soll, sieht zudem vor, dass die letzte Entscheidung über die Tötung eines bestimmten Wolfs künftig im Landesamt für Umweltschutz statt wie bisher bei den jeweiligen Kreisen liegt. Dies sei notwendig, weil man manchmal schnell entscheiden müsse, sagte Vogelsänger.

Vor Journalisten sagte Vogelsänger, er sehe in der neuen Verordnung einen guten Kompromiss zwischen den Interessen des Naturschutzes und der Bauern. Manchen gehe die Regelung zu weit, anderen nicht weit genug. Er sei aber optimistisch, dass die Verordnung gut umsetzbar sei. Andere Bundesländer würden sie womöglich übernehmen.

Der CDU-Abgeordnete Dieter Dombrowski sagte im Ausschuss, ihm seien viele Fragen der praktischen Umsetzung noch unklar. So sei etwa nicht geklärt, wie man feststelle, ob wirklich dasselbe Tier erneut auffällig geworden sei. Ein Mitarbeiter des Umweltministeriums betonte, es gehe immer um eine Prüfung im Einzelfall. Letztlich müsse jede Entscheidung von einem Gericht geprüft werden können.

Der Grünen-Abgeordnete Benjamin Raschke lobte Vogelsänger grundsätzlich für die Verordnung, auch wenn einzelne Aspekte noch ungeklärt seien.

Am Vortag hatte der Bauernbund Brandenburg die Verordnung als ein untaugliches Papier kritisiert. Landesbauernverbandspräsident Henrik Wendorff sprach gar von einem «homöopathischen Beruhigungsplacebo».
dpa/bb
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Kommentare 
der Unbelehrbare schrieb am 01.12.2017 17:57 Uhrzustimmen(22) widersprechen(13)
Keine Angst Cource Veganer Frist der Wolf nicht. Der nimmt nur welche wo ordentlich was dran ist. Nur wenn der Wolf Diät macht nimmt er auch mal einen Veganer. Das kommt aber selten vor :)
cource schrieb am 30.11.2017 19:22 Uhrzustimmen(13) widersprechen(25)
«homöopathischen Beruhigungsplacebo», genau, ein jäger hat meistens eine waffe und kann sich deshalb sicher fühlen aber alle anderen werden nicht mehr so wie früher unbeschwert durch die landschaft wandern können
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