Das sieht eine Verwaltungsvorschrift des Bundesagrarministeriums vor, die das Kabinett an diesem Mittwoch beschließen soll. Ressortchefin Julia Klöckner (CDU) sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Dienstag), dies sei ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.
«Bisher war das Vorgehen der Länder hier unterschiedlich - das hat zu verständlichem Unmut bei den Landwirten geführt.»
Konkret geht es nach Ministeriumsangaben unter anderem um einheitliche Vorgaben und Anforderungen für
Grundwasser-Messstellen. Künftig muss es mindestens eine Messstelle für 50 Quadratkilometer Fläche geben. Zudem soll die Ausweisung der belasteten Gebiete alle vier Jahre überprüft werden. Die Neuregelungen, mit denen sich voraussichtlich am 18. September noch der Bundesrat befassen soll, könnten Ende September in Kraft treten. Die Länder hätten dann noch bis Jahresende Zeit, die belasteten Gebiete neu auszuweisen und ihre Landesverordnungen zu ändern.
Die
verschärften Düngeregeln sind seit Anfang Mai in Kraft. Damit werden unter anderem Zeiten beschränkt, in denen überhaupt gedüngt werden darf. Vorgeschrieben werden größere Abstände zu Gewässern. Für manche Flächen werden Obergrenzen festgelegt. In besonders belasteten «roten Gebieten» sollen Betriebe auf ihren Flächen insgesamt 20 Prozent weniger düngen. Bis zum Jahreswechsel müssen diese Gebiete feststehen, dann gelten dort ab 1. Januar 2021 besonders strenge Dünge-Vorschriften.
Nach langem Streit hatte der Bundesrat Ende März den Regelungen zugestimmt - auch angesichts drohender Strafzahlungen an die EU. Weil an vielen Orten das Grundwasser schon seit Jahren zu stark mit Nitrat belastet ist, macht die EU-Kommission Druck. Sie hatte Deutschland am Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt und 2018 Recht bekommen.