An die Auszahlung, die rückwirkend ab 2023 für alle Länder und Verbraucher ausbezahlt werden, sind jedoch bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
1.) Heizöl bzw. Pellets müssen im Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 gekauft worden sein
2.) Die Heizkosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr mindestens verdoppelt haben
3.) Eine eidesstattliche Erklärung zur Richtigkeit der Brennstoffrechnung muss vorgelegt werden
4.) Im jeweiligen Bundesland muss ein Antrag auf die Entlastung gestellt werden
5.) Bagatellgrenze beachten: Es muss um mehr als 100 Euro Zuschuss gehen
6.) Maximal 2.000 Euro pro Haushalt
Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt der Staat 80 Prozent der Rechnung, die das Doppelte der Kosten des Jahres 2021 übersteigt.
Die Basis der Zuschusshöhe ist demnach nicht der Gesamtbetrag, sondern nur der Teil, der über den Kosten aus dem Vorjahr liegt. Für die Rechnung ist somit nicht nur der Einkaufspreis für Heizöl oder Pellets aus 2022 relevant, sondern auch die Preise aus dem Jahr 2021. Der Einfachheit halber plant die Politik, dafür einen einheitlichen Referenzpreis für alle anzusetzen.
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