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29.11.2013 | 12:37 | Saatgutgesetz 

60 Jahre Sortenschutz in Deutschland

Hannover - Rund 120 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung des Bundessortenamtes zum Symposium „60 Jahre landeskultureller Wert in Deutschland - Sortenzulassung von 1953-2013“ am 27.11.2013.

Züchtungsfortschritte
(c) proplanta
Anlass war das Inkrafttreten des Gesetzes über Sortenschutz und Saatgut von Kulturpflanzen (Saatgutgesetz) am 01.11.1953.

In Vorträgen und Diskussionsbeiträgen wurde die vorbildliche Zusammenarbeit von Züchtern, Beratungsstellen der Bundesländer und dem Bundessortenamt hervorgehoben. Dadurch kann dem Landwirt als Saatgutverbraucher am Ende einer objektiven und neutralen Prüfung eine breite Palette hervorragender Sorten für alle Verwendungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Ein Appell ging an die Politik und an alle unmittelbar Beteiligten, dieses System trotz möglicher finanzieller Restriktionen zu erhalten.

Seit 1953 darf Saatgut von landwirtschaftlichen Arten und Gemüsearten nur von zugelassenen Sorten in Verkehr gebracht werden. In Deutschland nimmt das Bundessortenamt diese Aufgabe wahr.

Für die Zulassung wird bei landwirtschaftlichen Arten geprüft, ob die betreffende Sorte einen landeskulturellen Wert erwarten lässt. Dieser ist durch die Summe der maßgeblichen Eigenschaften Ertrag, Qualität, Anbaueigenschaften und Krankheitsresistenz bestimmt. Durch die Prüfung neuer Sorten wird der Züchtungsfortschritt bewertet und an die Praxis weitergegeben.

Moderne Pflanzensorten bilden die Grundlage einer nachhaltigen Landwirtschaft, Züchtungs- und Saatgutwirtschaft. Es sind bis heute enorme Fortschritte erzielt worden, von der Landwirte, Verbraucher und Umwelt in Deutschland und der EU unmittelbar profitieren. Nicht nur die Flächenerträge haben durch neue Sorten eine immense Steigerung erfahren, auch die Resistenz- und Qualitätseigenschaften wurden enorm verbessert.

Die Beteiligten haben gemeinsam nicht nur auf die Entwicklungen und den erreichten Züchtungsfortschritt zurückgeblickt. Angesichts der aktuellen Beratungen zur Änderung des EU-Saatgutrechts wurde auch ein Blick nach vorn auf die sich ändernden Rahmenbedingungen geworfen. (bsa)
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