Die EU-Tabakrichtlinie
Mit der Richtlinie für Tabakprodukte will die EU die Raucherquote von Jugendlichen senken. Auch sollen «Fälle der vorzeitigen Sterblichkeit» verringert werden. Nach der 2014 mühsam ausgehandelte Richtlinie müssen zwei Drittel der Vorder- und Rückseite von Zigarettenschachteln und Drehtabakverpackungen für Schockbilder und aufklärende Warnhinweise reserviert sein. Zudem müssen Aromen vom Markt verschwinden, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern.
Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch «irreführende Elemente auf Verpackungen». Nach dem
Bundestag billigte im März 2016 auch der
Bundesrat das Gesetz zur Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie in Deutschland.