Nach dem heute Morgen vorgelegten Änderungsantrag soll Deutschland im Hinblick auf Vereinbarungen innerhalb einer Marktbranche von dem im EU-Recht vorgesehenen Instrument der Allgemeinverbindlichkeit Gebr auch machen können. Zudem soll die Bundesregierung per Verordnung Vorschriften über die Gestaltung von Vertragsbeziehungen zwischen Erzeugern und Verarbeitern erlassen können.
Eine Änderung oder gar Abschaffung der Andienungspflicht, wie sie von der
SPD gefordert wird, enthält der Entwurf hingegen nicht. Stattdessen einigten sich beide Seiten auf eine gemeinsame Entschließung. Darin äußern die Koalitionsfraktionen die Erwartung, dass Genossenschaften kurzfristig „tragfähige Lösungen zur Verbesserung der Marktstellung ihrer Erzeuger“ angehen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, diesen Weg „durch entsprechende Rechtsetzungen zu begleiten“.
Im Ernährungsausschuss wurde heute sowohl der Änderungsantrag als auch die Entschließung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD angenommen. Linke und Grüne beteiligten sich nicht an der Abstimmung. Sie zeigten sich verärgert, dass die Unterlagen erst unmittelbar der Ausschusssitzung vorgelegt wurden. Der
Bundestag wird die Novelle des Agrarmarktstrukturgesetzes morgen beschließen.