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24.03.2009 | 17:14 | Genpolitik 

Agrarrat: EU-Mitgliedstaaten wollen GVO-Verbote erleichtern

Brüssel - Die gemeinsame Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) driftet in der EU auseinander.

Europapolitik
(c) proplanta
Die Niederländer forderten am Montag beim EU-Agrarministerrat in Brüssel, sozioökonomische Kriterien bei der Zulassung für den Anbau von GVO zu berücksichtigen. Österreich, Ungarn, Frankreich und andere EU-Mitgliedstaaten mit nationalen GVO-Anbauverboten begrüßten den niederländischen Vorstoß. Portugal, Spanien und Großbritannien möchten dagegen die Zulassungsregeln nicht neu verhandeln, zumal sozioökonomische Kriterien kaum exakt zu definieren seien.

EU-Agrarratspräsident Petr Gandalovic hielt fest, immer mehr Mitgliedstaaten würden GVO national verbieten, auch wenn es keine wissenschaftliche Grundlage dafür gebe. Die Kommission lehnt neue Zulassungskriterien ab, insbesondere, wenn diese dem internationalen Handelsrecht der WTO widersprechen. Österreich tritt bekanntlich innerhalb der EU dafür ein, dass es den Mitgliedstaaten überlassen bleibt, ob der Anbau bestimmter genveränderter Kulturen erfolgen soll oder nicht. Eine entsprechende Regelung soll aber auf europäischer Ebene getroffen werden.


Weiterhin keine Exporterstattungen für Schweinefleisch

Die Forderung von Belgien nach Ausfuhrhilfen für frisches und gefrorenes Schweinefleisch wurde von der EU-Kommission im EU-Agrarministerrat am Montag in Brüssel zurückgewiesen. EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel, die schon im Verwaltungsausschuss vergangene Woche Exporterstattungen in diesem Bereich verweigert hatte, argumentierte dabei mit den fallenden Futtermittelpreisen.

Belgien hatte auf die schwierige Situation am Schweinemarkt hingewiesen und wurde bei seinem Vorstoß im Ministerrat von Frankreich, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Ungarn, Irland und Litauen unterstützt. Das Vereinigte Königreich und die Niederlande lehnten die Ausfuhrhilfen dagegen ab.


Bodenschutz bleibt national geregelt

Für europaweite Regeln zum Schutz des Bodens fehlt im Ministerrat die notwendige Mehrheit. Dies hielt Ratspräsident Gandalovic nach einer Aussprache im EU-Agrarministerrat fest. Die tschechische Präsidentschaft werde den Vorschlag für eine EU-Bodenschutzrichtlinie zwar im Umweltministerrat im Juni erneut beraten, eine Aussicht auf eine Verabschiedung gebe es aber nicht.

Deutschland, Österreich, die Niederlande, Großbritannien und Frankreich blockieren das Vorhaben. Diese Mitgliedstaaten mit guten nationalen Bodenschutzgesetzen fürchten, dass sie für die Bodensanierung in anderen Ländern zur Kasse gebeten werden. Österreich hat auch wegen des zu erwartenden Verwaltungsaufwandes Bedenken gegen diese EU-weite Regelung.


Zucker: Aussetzung der zweiten Tranche der Restrukturierungsabgabe abgelehnt

Im Zusammenhang mit der Reform der Zuckermarktordnung brachte die deutsche Delegation beim Rat einen Antrag ein, in dem die Aussetzung der zweiten Tranche der Restrukturierungsabgabe gefordert wird, da die europäische Zuckerindustrie gerade in der schwierigen Phase der Reform-Umsetzung durch die Finanzkrise stark belastet ist. Österreich unterstützte den deutschen Antrag ebenso wie Polen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Restrukturierungsfonds ausreichend dotiert und ein solcher Verzicht beziehungsweise die Aussetzung daher sachlich gerechtfertigt erscheint. Die Kommission zeigte sich gegenüber diesem Vorschlag reserviert und bemerkte, dass sämtliche Gelder in diesem Fonds ohnehin auch weiterhin für die Zuckerhersteller zur Verwendung bereit stünden und somit sicher seien.

Ungarn wiederum möchte die Umstrukturierungsbeihilfe für die Aufgabe der Zuckerquote an die Produzenten (der Jahre 2008/09) verteilen und nicht im Rahmen der SAPS-Zahlungen (Flächenprämien im Rahmen des "Single Area Payment Scheme"). Vonseiten der Kommission wurde dazu bemerkt, es gebe im Rahmen der einheitlichen gemeinsamen Marktorganisation ohnehin die Möglichkeit staatlicher Hilfe für die Rübenbauern. (aiz)
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