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16.12.2023 | 12:30 | Bundes-Immissionsschutz-Verordnung 

Ampel lehnt Erleichterung für Ölmühlen ab

Berlin - Es bleibt dabei, dass die Ölmühlen die Lösungsmittelemissionen bei der Speiseölherstellung bis zum Jahr 2031 halbieren müssen.

Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
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Der Bundestag hat die Novelle der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung beschlossen. (c) proplanta
Der Bundestag hat am Donnerstag (14.12.) Novelle der 31. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) in der Fassung beschlossen, wie sie vom Bundesrat verabschiedet worden war. Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Fokus bei den Ölmühlen auf die Halbierung der Gesamtemissionen bei n-Hexan zu legen, fand in denAusschüssen keine Mehrheit.

Der agrarpolitische Sprecher der Union, Albert Stegemann, übte scharfe Kritik am Votum von SPD, Grünen und FDP. Die Ampelkoalition habe damit die Chance verpasst, bei den Ölmühlen Umwelt- und Klimaschutz sowie Wirtschaftlichkeit ausgewogen auszubalancieren. Stegemann bezeichnete es als fachlichen Irrsinn, dass die Abluft künftig unter hohem CO2- Einsatz verbrannt werden müsse, um den neuen Grenzwert für Lösungsmittelemissionen bei der Speiseölherstellung einzuhalten. Nach allen wissenschaftlichen Erkenntnissen gebe es keine signifikanten Risiken für Mensch und Umwelt.

Der CDU-Politiker warf der Regierungskoalition vor, sie gehe mit ihrem Nicht-Handeln bei der 31. BImschV einmal mehr über eine Eins-zueins-Umsetzung der europäischen Vorschriften hinaus. Damit betreibe die Ampel eine fahrlässige Politik gegen heimische Ölmühlen. Diese Politik werde sich in steigenden Preisen für Lebensmittelöle und Tierfutter niederschlagen und imschlimmsten Fall zu einer Abwanderung der heimischen Industrie beitragen, warnte Stegemann.
AgE
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