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16.12.2023 | 11:33 | Rinderhaltung 
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Bayern kämpft gegen Verbot der Anbindehaltung

Berlin/München - Bayern fordert vom Bund, auf die Pläne für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und massive Einschränkungen bei der sogenannten Kombihaltung zu verzichten.

Anbindehaltung Bayern
Der Freistaat hat einen Entschließungsantrag zur Novelle des Bundestierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. (c) proplanta
Einen entsprechenden Entschließungsantrag hat der Freistaat am Freitag (14.12.) in den Bundesrat eingebracht. Er wurde zur weiteren Beratung in denAgrarausschuss überwiesen. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber räumte in der Länderkammersitzung ein, dass die ganzjährige Anbindehaltung ein Auslaufmodell sei.

Die Zahl der Anbindeplätze sei im Freistaat in den vergangenen zehn Jahren um rund 60 % gesunken. Aus verschiedensten Gründen lasse sich aber nicht immer und nicht überall ein Um- oder Neubau eines Stalles bewerkstelligen. Kaniber lehnt ein Verbot strikt ab. Stattdessen brauchten die Betriebe vor allem Planungs- und Finanzierungssicherheit auf allen politischen Ebenen.

„Alles andere führt zu einem regelrechten Strukturbruch in der Rinderhaltung“, warnte die CSU-Politikerin. Sollte ein Verbot der Anbindehaltung - wie in der Novelle des Bundestierschutzgesetzes geplant - tatsächlich kommen, sieht Kaniber nicht nur betriebliche Existenzen gefährdet, sondern auch wertvolle Kulturlandschaft. Gerade Betriebe, die Vieh im Sommer auf Weiden halten, seien prägend für die grünlanddominierte Landschaft, insbesondere auf den Almen und Alpen und in den Mittelgebirgsregionen: „Oft sind es gerade diese kleinen Betriebe, die besonders wertvolle Flächen in Steillagen oder Moorgebieten pflegen und erhalten und somit eine wichtige Rolle beim Erhalt der Biodiversität spielen.“

Existenzen und Kulturlandschaft gefährdet

Der BMEL-Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht ein Verbot der Anbindehaltung mit einer fünfjährigen Übergangsfrist vor. Zwar soll esAusnahmen für kleine Kombinationsbetriebe geben. Diese sind aber so restriktiv, dass die bisher in Bayern praktizierte Kombinationshaltung mit Sommerweide nachAblauf der fünfjährigen Übergangsfrist nicht mehr möglich wäre.

Darüber hinaus würde die Ausnahmeregelung längstens bis zu einer Hofübergabe gelten. Das heißt, selbst Kombinationsbetriebe mit Sommerweidegang und winterlichem Auslauf müssten dann die Milchviehhaltung aufgeben, wenn sie nicht auf Laufstallhaltung umstellen können. In Bayern wäre von der Regelung etwa die Hälfte der rund 24.000 Milchviehhalter betroffen.
AgE
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Kommentare 
Till Eugenspiegel schrieb am 18.12.2023 02:41 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Bayern hat viele Probleme,
Inselstaaten leiden unter genetischen Austausch.

" Markus Söder und Fake News:
Was interessiert ihn sein dummes Geschwätz
Stand:12.12.2023

... Er macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt:
Der bayerische Ministerpräsident irrlichtert einmal mehr mit Fake News durch die sozialen Netzwerke.
Das ist nichts Neues.
Mehr:
https://www.fr.de/politik/markus-soeder-und-fake-news-was-interessiert-ihn-sein-dummes-geschwaetz-weihnachtsbaum-kita-92723771.html
maximilian schrieb am 16.12.2023 16:39 Uhrzustimmen(17) widersprechen(2)
Maßstab für die Beurteilung der Rinderhaltung ist die zentrale Tierschutzvorschrift im TierSchG. Sie besagt;" Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, hat es angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen." Walter Heidl, der frühere Präsident des BBV, K.d.ö.R., sagte im August 2019 im Sommerinterview in TOPAGRAR anlässlich des AllgäuerTierschutzskandals: "Wir sind ein Rechtsstaat. Was Recht ist muß Recht bleiben." Die länger andauernde Anbindung von Milchkühen führt bei diesen zu Leiden, weil sie ihre angeborenen, natürlichen Verhaltensweisen nicht ausführen können. Tieren Leiden zuzufügen ist eine Straftat nach dem TierSchG. Folglich ist die länger andauernde Anbindung von Milchkühen kriminell, und keinesfalls erhaltenswert.
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