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04.08.2017 | 06:51 | Elementarschadensereignis 

Anträge für frostgeschädigte Obstbauern freigeschaltet

Mainz - Obstbaubetriebe, die durch die Spätfröste im April existenzbedrohende Schäden erlitten haben, können nun innerhalb eines Monats die Anträge auf Gewährung von Finanzhilfen stellen.

Frostschäden am Obst
(c) proplanta
Im Staatsanzeiger vom 31. Juli 2017 wurde durch das Land festgestellt, dass die durch den Frost im April 2017 entstandenen Schäden im Obstbau als Elementarschadensereignis anerkannt werden.

Damit sind formell die Voraussetzungen zur Umsetzung der vom Land vorgesehenen Hilfen geschaffen. Anträge zur Gewährung dieser Finanzhilfen müssen nun innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Feststellung im Staatsanzeiger der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier vorgelegt werden.

Grundlage für diese Anträge sind die bereits durch die Obstbaubetriebe der ADD vorgelegten Schadensmeldungen. Berücksichtigt werden können nur Anträge über Schadensmeldungen, die der ADD bis spätestens Freitag, den 28.07.2017 vorlagen.

Der Antragsvordruck steht auf der Homepage der ADD bereit (https://add.rlp.de/de/themen/foerderungen/im-brand-und-katastrophenschutz/gewaehrung-staatlicher-finanzhilfen-elementarschaeden/).
mwvlw-rlp
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