Diese Entscheidung habe das Bundesministerium für Landwirtschaft und
Ernährung am Freitag in Berlin getroffen, teilte das Landesministerium mit. Das von Bauernvertretern als bürokratisch und kompliziert kritisierte
Antragsverfahren solle umgehend überarbeitet und vereinfacht werden, sagte Minister Till
Backhaus (SPD).
Vor allem werde die bisher vorgeschriebene Verrechnung der Schäden im
Ackerbau mit den Erlösen aus der Tierhaltung entfallen, weil dadurch Viehhalter benachteiligt wurden, hieß es. Was sich darüber hinaus am Antragsverfahren ändern werde, müsse nun erarbeitet werden. Auch wie lange die Frist verlängert werde, sei noch nicht klar, sagte eine Ministeriumssprecherin.