Das betonten Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, Wirtschaftsministerin Ilse
Aigner und Landwirtschaftsminister Helmut
Brunner in München.
„Wir geben den Unwettergeschädigten in Bayern mehr Zeit und verlängern die Antragsfrist für unsere Hilfsprogramme bis zum 30. Juni 2017“.
Die Fristen für die staatlichen Hilfsprogramme des Finanz- und Heimatministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums anlässlich der
Unwetter 2016 endeten bislang Ende Dezember.
In den letzten Wochen wurde zunehmend deutlich, dass diese Frist von manchen Geschädigten nur schwer einzuhalten ist. Nicht zuletzt mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest wird nun der 30. Juni 2017 als einheitliches Fristende für alle staatlichen Hochwasserprogramme festgelegt. Die Anträge sind bei den zuständigen Behörden einzureichen.
Die Fristverlängerung kommt nicht nur den geschädigten Privathaushalten, Landwirten und Unternehmen in dem von einem Jahrtausendhochwasser betroffenen Landkreis Rottal-Inn zugute. Von der allgemeinen Fristverlängerung profitieren auch alle Geschädigten in den folgenden Regionen mit Jahrhunderthochwasser: Städte Ansbach und Passau, Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg, Weilheim, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Straubing-Bogen, Cham, Gemeinden Künzing und
Winzer im Landkreis Deggendorf, Markt Schierling im Landkreis Regensburg, Gemeinden Stammham und Marktl im Landkreis Altötting, Stadtteile Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau in der Stadt Landshut, Stadtteile Rottenbauer und Heidingsfeld in der Stadt Würzburg.