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22.12.2016 | 13:23 | Flutschäden 2016 

Antragsfrist für Hochwasserhilfen verlängert

München - „Wer bislang noch keinen Antrag auf staatliche Hochwasserhilfen für die Überschwemmungen 2016 gestellt hat, muss sein Weihnachtsfest nun nicht mehr mit diesem bürokratischen Akt belasten.“

Hochwasserschäden
(c) proplanta
Das betonten Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder, Wirtschaftsministerin Ilse Aigner und Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München.

„Wir geben den Unwettergeschädigten in Bayern mehr Zeit und verlängern die Antragsfrist für unsere Hilfsprogramme bis zum 30. Juni 2017“.

Die Fristen für die staatlichen Hilfsprogramme des Finanz- und Heimatministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums anlässlich der Unwetter 2016 endeten bislang Ende Dezember.

In den letzten Wochen wurde zunehmend deutlich, dass diese Frist von manchen Geschädigten nur schwer einzuhalten ist. Nicht zuletzt mit Blick auf das bevorstehende Weihnachtsfest wird nun der 30. Juni 2017 als einheitliches Fristende für alle staatlichen Hochwasserprogramme festgelegt. Die Anträge sind bei den zuständigen Behörden einzureichen.

Die Fristverlängerung kommt nicht nur den geschädigten Privathaushalten, Landwirten und Unternehmen in dem von einem Jahrtausendhochwasser betroffenen Landkreis Rottal-Inn zugute. Von der allgemeinen Fristverlängerung profitieren auch alle Geschädigten in den folgenden Regionen mit Jahrhunderthochwasser: Städte Ansbach und Passau, Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg, Weilheim, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Straubing-Bogen, Cham, Gemeinden Künzing und Winzer im Landkreis Deggendorf, Markt Schierling im Landkreis Regensburg, Gemeinden Stammham und Marktl im Landkreis Altötting, Stadtteile Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau in der Stadt Landshut, Stadtteile Rottenbauer und Heidingsfeld in der Stadt Würzburg.
StMLF
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