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24.03.2011 | 14:06 | Agrarpolitik Schweiz 

AP 2014-17: Massive Korrekturen oder Rückweisung

Brugg - Schon lange wird davon gesprochen, gestern hat der Bundesrat die Vernehmlassungsunterlage zur Agrarpolitik 2014-17 verabschiedet.

Agrarpolitik Schweiz
Neben wenigen positiven Punkten, weist der Vorschlag bedeutende Schwächen auf. Die Vorschläge bremsen die produktive Landwirtschaft, bringen Unsicherheit bei der Betriebsplanung und führen zu einem hohen administrativen Aufwand. Für den Schweizerischen Bauernverband (SBV) braucht das ganze Paket massive Anpassungen. Aufgrund der gravierenden Mängel behält sich der SBV auch vor, nach eingehender Prüfung in den Gremien, das ganze Paket zurückzuweisen.

Seit fast 20 Jahren befindet sich die Landwirtschaft im Wandel. Noch bestehen viele Baustellen aus vorangegangenen Reformetappen, ein Beispiel ist die Milchpolitik. Heute verabschiedete der Bundesrat die Vorschläge zur Agrarpolitik 2014-17 und stellt wieder vieles auf den Kopf. Das Herzstück des Pakets ist die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems.

Aus Sicht des SBV gibt es positive Punkte, beispielsweise dass der Rahmenkredit bleibt, die gezieltere Ausrichtung der Direktzahlungen auf die verschiedenen Leistungen oder die Stärkung der Qualitätsstrategie. Daneben enthält der Vorschlag aber zum Teil nicht akzeptable Schwachpunkte. Der SBV unterzieht das neue Agrarpaket nun einer internen Vernehmlassung bei den Mitgliedsektionen, behandelt es im Vorstand und abschließend in der Landwirtschaftskammer. Bereits jetzt lässt sich sagen, dass bedeutende Korrekturen nötig sind, auch eine generelle Rückweisung ist denkbar.

Das neue Direktzahlungssystem setzt zu große Anreize zur Extensivierung und bestraft jene, die den Verfassungsauftrag ernst nehmen und Lebensmittel für die Versorgung der Bevölkerung produzieren. Die heutigen Tierbeiträge sind nicht mehr vorgesehen. Der SBV erachtet diese Umlagerung auf die Fläche als unsinnig und setzt sich für die Erhaltung der Tierbeiträge ein. Sehr viel Geld fließt gemäß dem Vorschlag in die so genannten Anpassungsbeiträge. Sie würden 20 bis 40 Prozent der gesamten Direktzahlungen eines Betriebs ausmachen. Dieser Topf wird langsam abgebaut und das Geld für neue Programme zur Erhöhung der Landschaftsqualität, Ressourceneffizienz oder Biodiversität bereit gestellt.

Für die Bauernfamilien bedeutet dieses Vorgehen eine große Unsicherheit. Die Direktzahlungen sollen neu noch stärker an Leistungsziele geknüpft sein. Viele davon sind qualitativer Art und damit schwierig zu definieren und zu überprüfen. Es ist zu befürchten, dass das heute bereits administrativ aufwändige Direktzahlungssystem noch komplizierter wird und eine ganze Armee neuer Berater und Kontrolleure nötig macht. Im neuen System will der Bundesrat sämtliche Begrenzungskriterien aufheben. Um die Glaubwürdigkeit und die Unterstützung für die Direktzahlungen bei der Bevölkerung nicht zu gefährden, ist aus Sicht des SBV aber eine Begrenzung der staatlichen Gelder beispielsweise pro Standardarbeitskraft nötig.

Störend im vorgeschlagenen Agrarpolitikpaket ist schließlich der erneute Abbau der Marktstützungen. Es besteht im Rahmen der aktuellen internationalen Abkommen keinen Zwang für diesen vorauseilenden Gehorsam. Marktmaßnahmen sind für den Ausgleich von Preisschwankungen und damit für die Stabilisierung der Einkommen sehr wichtig. Genau die nach wie vor viel zu tiefen Einkommen der Bauernfamilien waren bereits die Schwachstelle der vorangegangenen Reformetappen. (sbv)
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