Wie die bayerischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt am vergangenen Mittwoch (10.3.) weiter mitteilten, werden damit für den Schutz von Gewässerrandstreifen im Freistaat Landwirten in den ersten fünf Jahren 500 Euro pro Hektar und Jahr gezahlt, in den darauffolgenden Jahren 200 Euro pro Hektar und Jahr. Dafür stelle das Umweltministerium jährlich bis zu 5 Mio. Euro bereit.
Die Abwicklung der
Ausgleichszahlungen erfolge über die Landwirtschaftsverwaltung. Ansprechpartner seien die Ämter für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF), erläuterten die Ressorts. Anträge könnten ab Mitte März im Rahmen des Mehrfachantrags gestellt werden. Dabei sei auch eine rückwirkende Antragstellung für solche bereits im vergangenen Jahr angelegten Gewässerrandstreifen möglich, die vom Antragsteller im Rahmen der Mehrfachantragstellung 2020 in der Feldstückkarte erfasst worden seien.
Wie die Ministerien außerdem klarstellten, besteht in Bayern aufgrund der rechtlichen Vorgaben durch das Volksbegehren zum
Artenschutz die Pflicht zur Anlage von Gewässerrandstreifen in einer Breite von mindestens 5 m an eindeutig erkennbaren Gewässern, auch wenn sie nur zeitweise Wasser führen.
Agrarministerin Michaela Kaniber betonte den Beitrag der Landwirtschaft zum Gewässerschutz. Die
Betriebe verzichteten „im Interesse der Allgemeinheit auf die Nutzung von Flächen und schaffen wertvolle Lebensräume“. Mit dieser Aufgabe lasse sie der Freistaat nicht allein. Dass sie dafür einen Ausgleich bekämen, sei „nur fair“.
Umweltminister Thorsten Glauber sprach von einem „wichtigen Signal der Partnerschaft“. Das sei ein großer Schritt auf dem Weg zu mehr
Artenvielfalt und Gewässerschutz.