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02.04.2008 | 06:27 | Gentechnikgesetz 

Bauernpräsident kritisiert Anbauregeln im neuen Gentechnikrecht

Berlin - Verbraucher können gentechnikfreie Lebensmittel künftig besser erkennen.

Bauernpräsident
(c) DBV
«Bundespräsident Horst Köhler hat die beiden Gesetze zur Änderung des Gentechnikgesetzes unterschrieben», sagte ein Sprecher des Bundespräsidialamts am Dienstag in Berlin. Milch, Fleisch und Eier können von den Herstellern freiwillig mit der Aufschrift «ohne Gentechnik» versehen werden, auch wenn die Futtermittel möglicherweise gentechnisch verändert hergestellte Zusätze enthalten. Bisher musste der Einsatz von Gentechnik komplett ausgeschlossen sein, so dass kaum Produkte gekennzeichnet waren. Zugleich gelten neue Anbauregeln für Genmais.

Bauernpräsident Gerd Sonnleitner kritisierte die Abstandsregeln zu genverändertem Mais. Nötig sei eine wissenschaftliche Absicherung, «keine politischen Abstandsregeln», sagte Sonnleitner der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin. «Sowohl die 150 Meter als auch die 300 Meter sind ja eigentlich willkürlich gegriffen.» Er forderte einen einheitlichen Abstand. Zwischen Genmais und konventionellem Mais soll ein Abstand von 150 Meter gelten, zu Öko-Mais von 300 Meter. Die Grünen-Bundestagsfraktion sprach sich für 800 Meter Distanz aus. Dies sei ein «Minimum an Verantwortung gegenüber der gentechnikfreien Landwirtschaft und dem Naturschutz», sagte Grünen- Verbraucherpolitikerin Ulrike Höfken.

Nach dem neuen Recht können benachbarte Landwirte die Abstände durch Absprachen unterschreiten. Ein Gen-Anbauer muss seinen Nachbarn aber darüber informieren. In Brandenburg soll zwischen Genmaisfeldern und Naturschutzgebieten künftig ein Mindestabstand von 800 Meter gelten. Geplant ist, eine Prüfung der Umweltverträglichkeit einzufordern, wenn der Abstand unter diesem Wert liegt. Genmais produziert ein Gift gegen den Schädling Maiszünsler. (dpa)
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