Die Kommission habe immer noch nicht begründet, worin der Informationswert einer Einzelveröffentlichung einer Zahlung liege, erklärte Verbandspräsident Werner Schwarz in Reaktion auf Berichte über ein durchgesickertes Papier.
Eine nach Betriebsgrößen gestaffelte Statistik sei für den Bürger viel aufschlussreicher und völlig ausreichend, um die Auswirkungen und Folgen der Gemeinsamen
Agrarpolitik beurteilen zu können. Deshalb sei auch die nun geplante Veröffentlichung nach Einschätzung des Verbandes nicht zulässig.
Ferner hätten sich Befürchtungen bestätigt, dass die veröffentlichten Daten missbraucht würden. Seit der später vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) untersagten ersten Veröffentlichung hätten viele Landwirte dubiose Werbung erhalten und seien Opfer gezielter Betrugsversuche geworden. So hätten Betrüger Ende 2010 mit Hilfe der veröffentlichten Daten bundesweit an tausende Landwirte täuschend echte, aber gefälschte Zahlungsbescheide verschickt, die einige Landwirte zur Zahlung veranlasst hätten.
Auch diese Negativerfahrungen übergehe die Kommission mit ihrem neuen Vorschlag, monierte Schwarz. Der notwendige und berechtigte Schutz personenbezogener Daten werde komplett ignoriert.
Laut einem internen Kommissionsentwurf, der voraussichtlich in der kommenden Woche veröffentlicht wird, will die Behörde am Prinzip der namentlichen Veröffentlichung von Agrargeldempfängern festhalten; es soll aber Bagatellschwellen für Kleinbetriebe geben. Die Mitgliedstaaten sollen sich dafür an den Grenzen orientieren, die sich aus der geplanten Kleinerzeugerregelung ergeben. Das wären nach den Vorstellungen der Kommission maximal 1.000 Euro pro Jahr - dieser Betrag könnte sich aber in den anstehenden Verhandlungen zur
Agrarreform noch ändern. (AgE)