Der Verband setzt sich darin für eine EU-weite Entkopplung des Direktausgleichs und einen schrittweisen Umstieg auf regionale Flächenprämien ein, um so so wettbewerbsneutrale Marktverhältnisse in Europa zu sichern. Direktzahlungen seien laut
Bauernverband nach wie vor ein wichtiger pauschaler Ausgleich für die hohen europäischen Standards bei Verbraucher-, Umwelt- und Tierschutz.
Die Vorschläge zum „Greening“ der Direktzahlungen über drei fixe Kriterien lehnt der
DBV ab, da sie seiner Ansicht nach in Deutschland einen Stilllegungseffekt von 600.000 Hektar erzwingen würden.
Kritisiert wird auch die Definition des „aktiven Landwirts“ in den Reformvorschlägen. Dafür muss eine bestimmte Relation zwischen außerlandwirtschaftlichen Einkünften und den erhaltenen Direktzahlungen nachgewiesen werden.
Auch der Vorschlag, den Direktausgleich unter sozialem Blickwinkel nach der Betriebsgröße zu kürzen bzw. zu kappen wird abgelehnt. Dies stehe laut DBV im Widerspruch zum Grundgedanken einer
Flächenprämie als einer objektiven Basis für die Honorierung der öffentlichen Grundleistungen der Landwirte.
Statt der vorgeschlagenen Neuzuteilung der Zahlungsansprüche fordert der DBV die Fortführung der bestehenden Zahlungsansprüche für Mitgliedstaaten wie Deutschland, die 2013 schon das Regionalmodell umgesetzt haben. Hierdurch könnten neuerliche Diskussionen um Klauseln in Pachtverträgen bezüglich der Zahlungsansprüche vermieden werden.
Ergänzend fordert der DBV, dass nicht aktivierte Zahlungsansprüche als Zuschlag auf alle aktivierten Zahlungsansprüche ausgekehrt werden, um den Plafonds für die Direktzahlungen besser auszuschöpfen. Die Förderung für
Junglandwirte sollte nach Ansicht des DBV verbindlich angeboten werden, und zwar vorrangig als Förderung von Investitionen bzw. als einmalige Niederlassungsprämie für die Betriebsentwicklung. (Pp)