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03.10.2018 | 00:01 | Fristverlängerung 
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Betäubungslose Ferkelkastration um 2 Jahre verlängert

Berlin - Die große Koalition in Berlin geht auf die Wünsche aus Landwirtschaft und Fleischindustrie ein und will das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration verschieben.

Betäubungslose Ferkelkastration
Bei dem Streit um ein Verbot der umstrittenen betäubungslosen Kastration von Ferkeln reagiert das Regierungsbündnis in Berlin auf Sorgen der Landwirtschaft. Kritiker sprechen von einem «schmutzigen Deal» und einem Verrat am Staatsziel Tierschutz. (c) proplanta
Die Koalitionsfraktionen sollen dafür im Bundestag eine Initiative mit dem Ziel auf den Weg bringen, die Übergangsfrist bis zum vollen Verbot um zwei Jahre zu verlängern, hieß es am Dienstag in Berlin.

Nach jetzigem Stand ist es ab dem 1. Januar 2019 verboten, Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, mit dem Kompromiss sei nun auch in Zukunft Ferkelzucht in Deutschland möglich. 

Der Bauernverband hatte auch angesichts der generell schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Schweinehalter dringend für eine Verschiebung geworben und darauf verwiesen, dass es keine praktikablen Alternativverfahren gebe. Das Verbot ab 2019 war bereits mit der Reform des Tierschutzgesetzes 2013 beschlossen worden.

In Deutschland werden Millionen Ferkel wenige Tage nach der Geburt ohne Betäubung kastriert. Diese traditionelle Methode soll vermeiden, dass Fleisch von Ebern einen strengen Geruch und Beigeschmack bekommt. Tierschützer forderten, es beim geplanten Verbotsdatum zu belassen, um «Ferkelqual» nicht zu verlängern.

Im Bundesrat hatten Initiativen, die bisherige Praxis noch bis Ende 2020 oder sogar Ende 2023 zu ermöglichen, kürzlich keine Mehrheit gefunden. Aus der Union wurden daraufhin Rufe laut, im Bundestag einen weiteren Anlauf für eine Verschiebung des Verbots zu nehmen.

Das Bundesagrarministerium begrüßte die verlängerte Übergangsfrist. «Ferkelproduktion soll auch künftig in Deutschland möglich bleiben (...). Ohne eine Fristverlängerung würden die Sauenhalter in Deutschland aber Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Wettbewerbern ausgesetzt sein», teilte das Ministerium mit.

Während die Fristverlängerung bei Tierschützern und Grünen auf starke Kritik stieß, zeigten sich Vertreter der Landwirte und der Fleischbranche erleichtert. «Die geplante Fristverlängerung bedeutet für unsere Mitgliedsunternehmen und die gesamte Fleischwirtschaft in Deutschland, dass die Wettbewerbsfähigkeit mit anderen EU-Ländern gewahrt bleibt, wenn auch nur vorerst», sagte der Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes, Franz-Josef Holzenkamp.

Auch die Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg und Niedersachsen, Peter Hauk und Barbara Otte-Kinast (beide CDU), begrüßten eine längere Übergangsfrist. Damit werde Zeit gewonnen, an Alternativen zur betäubungslosen Kastration zu arbeiten, sagte Hauk. Auch Otte-Kinast forderte die Branche dazu auf, die Zeit zu nutzen, um tragfähige Lösungen zu entwickeln.

«Es ist ein schmutziger Deal. Der minimalste Tierschutz, den Ferkeln eine Betäubung zu gewähren, wird für den CSU-Wahlkampf in Bayern geopfert», kritisierte hingegen der Sprecher für Agrarpolitik der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff. «Was der Koalitionsausschuss beschlossen hat, ist Verrat an den Ferkeln und Verrat am Staatsziel Tierschutz und wurde offenbar wie auf einem Basar in die Pokerrunden um Diesel und Zuwanderung eingepreist», sagte der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, Thomas Schröder.

Der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Siegfried Moder, mahnte, Tierärzte und Landwirte bräuchten dringend Klarheit. Übrig bleibe allein die Impfung gegen Ebergeruch mit dem Impfstoff Improvac. Dieses Verfahren scheitere derzeit vor allem daran, dass der Lebensmitteleinzelhandel keine klaren und einheitlichen Aussagen zur Abnahme von damit geimpftem Schweinefleisch treffe: «Die Zeit drängt. Deshalb sind die gemeinsamen Beratungen im Rahmen eines Nationalen Improvac-Gipfels aus unserer Sicht dringend erforderlich.»
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 14.10.2018 21:17 Uhrzustimmen(14) widersprechen(3)
Die Überschrift des Artikels ist falsch.
Bis jetzt gibt es lediglich eine Willenserklärung der Koalitionsspitzen eine entsprechende Initiative auf den Weg zu bringen.
Ein Gesetz zur Änderung des TierSchG kann ausschließlich der Bundestag beschließen.
Es würde erst in Kraft treten, wenn es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist.
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