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04.12.2014 | 08:51 | EU-Agrarpolitik 

Bonde macht sich für Steillagenweinbau-Förderung stark

Stuttgart - Viele Regionen Baden-Württembergs werden seit Jahrhunderten durch den Weinbau geprägt.

Steillagenweinbau
(c) proplanta
Der Steillagenweinbau verleiht dabei unserer Kulturlandschaft ihren besonderen, unverwechselbaren Reiz und ist für den Tourismus im Lande bedeutend.

Für viele Winzerinnen und Winzer ist der Steillagenweinbau allerdings durch den sehr hohen Arbeitsaufwand und die enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre eine Herausforderung. „Damit die Steillagen erhalten bleiben, bieten Land und Kommunen bisher schon verschiedene Fördermaßnahmen für den Steillagenweinbau.

Das Land hat in der aktuellen Förderperiode von 2014 bis 2020 die Steillagenförderung massiv erhöht – von bisher 350 Euro pro Hektar auf 900 Euro pro Hektar ab 2015. Die mit den neuen Anbauregeln verbundene Flexibilisierung erfordert es jedoch, die Wirtschaftlichkeit des Steillagenweinbaus weiter zu verbessern. Deshalb sollte die Steillagenförderung als eigenständige Förderoption noch stärker in den europäischen Förderprogrammen verankert werden“, sagte der baden-württembergische Weinbauminister Alexander Bonde am Mittwoch (3. Dezember) in Brüssel am Rande von politischen Gesprächen mit Vertretern der EU-Kommission, des Parlaments sowie der Weinbaubranche.

Kompetenzen der Regionen für Neuanpflanzungen gefordert



Nachdem dem Willen der EU soll es statt einem ungeregelten Anbau von Wein zukünftig nur einen moderaten Zuwachs der Anbauflächen geben. Nun gilt es, diesen Beschluss mit Leben zu füllen. Die EU-Kommission hat differenzierte Kriterien für die Erteilung von Neuanpflanzungsrechten vorgeschlagen und ist auch beim Thema Wiederbepflanzung von Rebflächen auf die Vorschläge der Mitgliedsstaaten eingegangen.

„Baden-Württemberg macht sich dafür stark, dass die Vergabe von Neuanpflanzungsrechten in regionaler Verantwortung liegt. Nur so können regionale Qualitätsregeln und Strukturentwicklungen optimal berücksichtigt werden. Ich kann nur davor warnen, dass zukünftig zentralistisch entschieden wird, welche Flächen ab 2016 neu bepflanzt werden dürfen. Wir brauchen hier definitiv Subsidiarität und Entscheidungsmöglichkeit der Regionen“, so Bonde abschließend.

Hintergrundinformationen: Ab dem 1. Januar 2016 wird es in Europa neue Vorgaben der EU für das Anpflanzen von Weinreben geben, die bis Ende 2030 gelten sollen. Dabei können von den Mitgliedsstaaten Neuanpflanzungen von Reben in geregelten Zuwachsmargen genehmigt werden. Zur Zeit ist für Deutschland eine Zuwachsmarge von 0,5 Prozent pro Jahr in Bezug auf die aktuelle Rebfläche vorgesehen. Dies wären rund 500 Hektar jährliche Neuanpflanzungen von Reben in Deutschland ab 2016. (mlr-bwl)
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