Bei einem Treffen in Brüssel forderte er EU-Kommissarin Mariann Fischer Boel auf, die Ende April geplante Veröffentlichung der Direktzahlungen auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof geprüft hat, ob sie mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass womöglich später als schützenswert eingestufte persönliche Daten zuvor von jedem eingesehen werden können.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte Ende Februar das Klageverfahren zweier Landwirte aus Hessen gegen die Veröffentlichung ihrer Daten ausgesetzt und die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften dem Europäischen Gerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Bis dahin sind die Bundesländer laut
Brunner gezwungen, das derzeit geltende Recht einzuhalten. Sonst drohe ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Der Minister erhofft sich deshalb eine rasche Entscheidung im Interesse der Landwirte. Die EU müsse beim Umgang mit persönlichen Daten strenge Maßstäbe anlegen. (PD)