Unter anderem wollen sie verabreden, wie sich die Länder finanziell und organisatorisch an den Maßnahmen beteiligen. Das geht aus einem Beschlussentwurf des Bundes hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Dabei geht es unter anderem um die zügige Abwicklung der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere
Betriebe, die wegen der Pandemie besonders viel Umsatz verlieren, und um die Gewerbesteuerausfälle in den Kommunen.
Zudem sollen Beschlüsse zur Energiepolitik gefasst werden. Auch dabei geht es größtenteils um bereits getroffene Entscheidungen der Koalition. Bekräftigt werden im Entwurf des Bundes etwa die neue Wasserstoffstrategie für klimafreundliche Energie, samt der Zusicherung, dass «alle Regionen Deutschlands» von den neuen Potenzialen der
Wertschöpfung profitieren sollen. Weitere Themen sind die Entlastung der Strompreise über eine Absenkung der Ökostrom-Umlage mit Steuermitteln, der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen - über den die Länder entscheiden - sowie die Aufhebung des Förderdeckels für Solarstrom.
Im Entwurf heißt es auch, dass der Strombedarf durch Elektroautos, Wärmepumpen, Digitalisierung und die Herstellung synthetischer Brennstoffe «insbesondere nach 2030 deutlich steigen dürfte». Für Überlegungen zum Ausbaubedarf von Netzen und erneuerbaren Energien brauche es darüber möglichst früh Klarheit, weswegen die Bundesregierung die «Entwicklung des Strombedarfs daher im Rahmen eines Monitorings genau beobachten» werde.