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Bundesrat hat heute der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und des InVeKos-Daten-Gesetzes nach Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt. Unter anderem verlangt der Bundesrat zusätzliche Nachweise zum „aktiven Betriebsinhaber“. So soll der Antragsteller Angaben zu etwaigen Unternehmen machen müssen, die mit seinem Betrieb verbunden sind.
Auf der anderen Seite fordert die Länderkammer, auf einige der bislang geforderten Angaben im künftigen Beihilfeantragsformular zu verzichten. Nach Auffassung der Länder ist eine gesonderte Erfassung von bis zu 2 m breiten Landschaftselementen, die nicht den Cross-Compliance-Verpflichtungen unterliegen, ebenso wenig erforderlich wie Angaben zum Geburtsort des Antragstellers oder dem Gründungsort einer juristischen Person.
Mit der Umstellung auf computergestützte geografische Informationssysteme im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems trägt das Bundeslandwirtschaftsministerium einer EU-Vorgabe Rechnung, die den Systemwechsel bis 2018 vorsieht. Das bedeutet, dass die in Deutschland eingeführten Feldblock-, Flurstück-, Schlag- und Feldstücksysteme bei der Flächenerfassung spätestens dann auf ein digitales System umgestellt sein müssen. Mit der Änderung der InVeKos-Verordnung soll erreicht werden, dass der Systemwechsel bundesweit möglichst einheitlich erfolgt.