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20.03.2023 | 00:54 | Einmalige Ausnahme 

Bundesregierung lehnt Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung ab

Berlin - Die Bundesregierung hat Forderungen eine Absage erteilt, die Stilllegungsverpflichtung von bis zu 4 % der Ackerflächen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) abzuschaffen.

Flächenstilllegung
(c) proplanta
Eine Änderung der bestehenden Rechtslage sei nicht vorgesehen, teilte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundeslandwirtschaftsministerium, Claudia Müller, in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Thies mit.

Die Grünen-Politikerin bestätigte damit Aussagen von Ressortchef Cem Özdemir, der die Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung in diesem Jahr wiederholt als einmalig bezeichnet hatte.

Die EU-Kommission hatte unter Hinweis auf den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und den damit verbundenen Auswirkungen auf die weltweite Nahrungsmittelversorgung den Mitgliedstaaten unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, einmalig im Antragsjahr 2023 beim Standard GLÖZ 8 für den zu erbringenden Mindestanteil von 4 % der Ackerflächen nicht nur Brachen und Landschaftselemente, sondern in bestimmten Fällen auch produktiv genutzte Flächen zuzulassen.

Von dieser Möglichkeit machten die meisten Mitgliedstaaten Gebrauch, wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung. In Deutschland haben sich die FDP-Agrarpolitiker Carina Konrad und Dr. Gero Hocker dafür ausgesprochen, an dieser Regelung auch in den kommenden Jahren festzuhalten oder die Stilllegungsverpflichtung ganz abzuschaffen. Die Union will dazu nach Angaben von Thies einen eigenen Antrag in den Bundestag einbringen.
AgE
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