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25.08.2023 | 12:55 | Cannabis-Legalisierung 

Cannabis-Freigabe: Ist der Jugendschutz zu lasch?

Hannover - Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens vermisst bei der geplanten Cannabis-Legalisierung in Deutschland eine Stärkung des Jugendschutzes.

Cannabis-Legalisierung
(c) proplanta
«Da vermisse ich bisher noch konkretere Vorschläge aus Berlin», mahnte die SPD-Politikerin im Gespräch mit der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Freitag). «Klar ist: Mit einer Plakatkampagne wird es nicht getan sein.» Das Gesetz sehe auch eine Reihe von Kontroll- und Überwachungsvorschriften vor, «die in der Praxis für die Polizei- und Ordnungsbehörden gar nicht umsetzbar sind».

Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) beschlossen. Die Pläne sehen vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden.

Privat sollen maximal drei Cannabis-Pflanzen angebaut werden dürfen. In speziellen Vereinen, sogenannten Cannabis-Clubs, sollen Mitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen.

Sie selbst habe in ihrer Jugend keinen Joint geraucht, erklärte Behrens. In ihrem Freundeskreis sei Cannabis «hier und da schon ausprobiert» worden, sie habe sich aber zurückgehalten: «Ich trinke hin und wieder ein Glas Wein, das reicht für meinen Geschmack als Laster.»
dpa/lni
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