Dieser wäre ansonsten zum Jahreswechsel ausgelaufen. Darüber hinaus wurde der mögliche Umfang der betreffenden Zuschüsse an Unternehmen angehoben. Wie die Brüsseler Behörde am vergangenen Donnerstag (18.11.) mitteilte, wurde beispielsweise die Erhöhung der Obergrenze für Kleinbeihilfen auf 2,3 Mio. Euro beschlossen. Bisher lag diese bei 1,8 Mio. Euro.
Auch für den
Agrarsektor gab es eine Anhebung der Zuschusshöhe, und zwar von bislang 225.000 Euro auf 290.000 Euro pro Unternehmen. Der zulässige Beihilferahmen für den Fischerei- und Aquakultursektor wurde von zuvor 270.000 Euro auf jetzt 345.000 Euro erhöht. Die Obergrenzen gelten der Kommission zufolge ab Beginn des kommenden Jahres.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilte ergänzend mit, dass auch eine Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf 12 Mio. Euro von bisher 10 Mio. Euro vorgesehen sei. Ferner werde es weitere Möglichkeiten zur
Restrukturierung von Krediten sowie die Einführung zwei neuer Förderinstrumente geben. Diese umfassten „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.