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19.12.2014 | 08:57 | Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist 
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Einigung zur Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude erzielt

Bonn - Rot-Grün kommt Forderung der Landwirtschaft nach einer Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist nach.

Altes landwirtschaftliches Gebäude
(c) proplanta
Gebäude dürfen auch nach sieben Jahren noch umgenutzt werden.

Nachdem in der vergangenen Woche die Nachricht von der Ablehnung des von CDU und FDP eingebrachten Gesetzesentwurfes zur dauerhaften Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist durch Rot-Grün für Enttäuschung nicht nur in Reihen der Landwirtschaft gesorgt hatte, herrscht nunmehr positive Stimmung durch die in letzter Sekunde erzielte Einigung.

Dies ist nicht zuletzt auf die kontinuierliche Verbandsarbeit des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) und insbesondere auf den Einsatz von RLV-Präsident Bernhard Conzen zurückzuführen, der sich in den vergangenen Tagen nochmals an Abgeordnete von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen gewandt hatte und diese schließlich auch von der Notwendigkeit der Regelung überzeugen konnte.

Die landwirtschaftlichen Interessenvertreter zeigten sich sichtlich erleichtert, dass sich am Ende alle Fraktionen auf eine Aussetzung der Sieben-Jahres-Frist zunächst bis Ende 2018 verständigen konnten. „Dies ist ein Bekenntnis der gesamten Landespolitik, den ländlichen Raum zu stärken und die Entwicklungsfähigkeit voranzubringen“, so Conzen in einer ersten Stellungnahme.

Zugleich warb Conzen dafür, die nunmehr beginnende Evaluierungsphase zu nutzen, um die positive Wirkung der Umnutzung auf die Dorfentwicklung herauszustellen und somit zu einer dauerhaften Aussetzung zu gelangen.

Die Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Regelung erlaubt es nunmehr den Besitzern ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude im Außenbereich, auch nach Aufgabe ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit vor mehr als sieben Jahren, diese Gebäude einer anderweitigen, sinnvollen Nutzung zuzuführen.

Für die Aussetzung dieser Sieben-Jahres-Frist in der Landesbauordnung hatte es zuvor nicht nur ein einstimmiges Sachverständigen-Votum gegeben, sie ist auch in vielen anderen Bundesländern, etwa Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen, bereits umgesetzt. (rlv)
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Kommentare 
joschi schrieb am 13.01.2015 23:18 Uhrzustimmen(81) widersprechen(53)
Hallo,bin auch gerade an einer Umnutzung in BW.....Zirkus hoch drei !!!!!! Schikane
Felsenkeller schrieb am 20.12.2014 06:02 Uhrzustimmen(115) widersprechen(114)
Hoffentlich wird das auch im Bauamt Grevesmühlen anerkannt ! Dort herrschen noch immer eigene Gesetze !
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