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10.07.2023 | 05:51 | Pflanzenölproduktion 

Emissionsgrenzwerte: Ölmühlen erhalten mehr Zeit für Anpassung

Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag (7.7.) für strengere Grenzwerte von Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel gestimmt.

Pflanzenölproduktion
Bundestag stimmt für strengere Grenzwerte von Emissionen beim Einsatz flüchtiger organischer Lösungsmittel. (c) Henry Bonn - fotolia.com
Die Abgeordneten von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke gaben grünes Licht für die geänderte 31. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Imissionsschutzgesetzes (BImSchV). Der Umweltausschuss hatte tags zuvor auf Antrag der Koalitionsfraktionen noch Änderungen am Ursprungstext vorgenommen.

Diese sehen speziell für die ölsaatenverarbeitende Industrie Ausnahmen vor. So bekommen die Betreiber von Ölmühlen nun ein Jahr mehr Zeit, um im Rahmen eines zweistufigen Modells den vorgeschriebenen Gesamtemissionsgrenzwert zu erreichen. Ziel sei es, die Betriebe mit Blick auf ihre Bedeutung für die Ernährungssicherheit im Umstellungsprozess zu unterstützen, damit sie spätestens 2031 die neuen, strengen Grenzwerte im Rahmen des Gesamtemissionsgrenzwertes einhalten könnten, hieß es zur Begründung.

Die notwendigen technischen Weiterentwicklungen ihrer Anlagen hätten die Betriebe bereits eingeleitet und teilweise umgesetzt. Die Entscheidung des Bundestages stieß beim Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) auf ein zwiespältiges Echo. Nach Angaben des Verbandes muss das Bundesumweltministerium bis Ende 2024 analysieren, ob der zusätzliche Emissionsgrenzwert für n-Hexan erreichbar ist.

„Dies ist zu begrüßen”, erklärte OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld in einer ersten Reaktion. Für Irritationen sorge hingegen die Begründung für die Aufrechterhaltung des zusätzlichen Emissionsgrenzwerts von n-Hexan, so die OVID-Präsidentin. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gebe es keine Hinweise auf erbgutverändernde oder krebserzeugende Eigenschaften des Lösungsmittels.

Keine Verbesserung der Gesundheit

„Die Abwägung zwischen Nachhaltigkeitszielen und Gesundheitsschutz hinkt“, monierte Kleinschmit von Lengefeld. Die erwartete Verbesserung der Gesundheit werde ausbleiben, da die genannten krebserregenden Eigenschaften für das Ölmühlenhexan schlicht unzutreffend seien. Fakt sei, dass von den Ölmühlen bei der Herstellung von Speiseölen keine erbgutverändernden oder krebserzeugenden Lösungsmittel verwendet würden.

Laut Kleinschmit von Lengefeld geht nach einem umweltmedizinisch-toxikologischen Gutachten aus dem Jahr 2019 von den Emissionen des Lösungsmittels keinerlei Gesundheitsrisiko aus, da in der Umgebung von Ölmühlen der Vorsorgewert unterschritten werde. Der für n-Hexan geltende Verdacht auf eine Beeinträchtigung der Reproduktion sei somit ausgeschlossen.

Nur Verlierer

„In irrtümlicher Erwartung einer Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung billigt der Bundestag höhere CO2-Emissionen. Wir führen dies auf ein verzerrtes Informationsbild zurück“, erklärte die OVID-Präsidentin. Der zusätzliche Emissionsgrenzwert kenne in seiner derzeitigen Form nur Verlierer, nämlich das Klima, die Wettbewerbsfähigkeit und die Arbeitsplätze. Kleinschmit von Lengefeld appellierte an den Bundesrat, im Herbst „die wissenschaftlich nicht haltbare Entscheidung“ zu revidieren und den nationalen Alleingang zu stoppen.
Age
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