Bei der Überwachung der Kennzeichnung erfolgt darüber hinaus eine Prüfung auf das Vorhandensein von in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Konstrukten. Für Saatgut gibt es noch keine von der
EU-Kommission festgelegten Kennzeichnungsschwellenwerte. Die Inverkehrbringer von Saatgut haben entsprechend Sorge dafür zu tragen, dass Saatgut keine Bestandteile gentechnisch veränderten Materials enthält. Baden-Württemberg überprüft seit Jahren im Rahmen der Saatgutverkehrskontrolle in einem sog. GVO-Saatgut-Monitoring im Handel befindliches Saatgut.
Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg hat bei den diesjährigen Untersuchungen von konventionellem Mais-Saatgut in fünf von 99 Saatgutpartien Spuren von GVO-Bestandteilen festgestellt. Bei drei Mais-Saatgutproben handelte es sich um gentechnisch veränderten Mais, der zum Anbau zugelassen ist. Zwei Proben enthielten GVO , die keine Zulassung für den Anbau in der EU haben. Die betroffenen Saatzuchtfirmen haben sofort Rückholmaßnahmen eingeleitet, um die Aussaat der betroffenen Partien zu verhindern. Die Rückholmaßnahmen werden vom Land überwacht. Die ermittelten
GVO-Spuren lagen unter der Bestimmungsgrenze (Grenze für eine Quantifizierung) von 0,1 Prozent, aber über der Nachweisgrenze von 0,03 Prozent. (PD)