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11.07.2015 | 07:59 | Gentechnik 

EU-Anbauverbot für Genpflanzen in Deutschland auf den Weg gebracht

Mainz - Rheinland-Pfalz hat heute gemeinsam mit fünf weiteren Ländern einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der die neuen europäischen Verbotsmöglichkeiten des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) bundeseinheitlich regeln soll.

Gentechnik
(c) proplanta
Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt sieht dagegen Einzellösungen in den Ländern vor. Die rheinland-pfälzische Agrar- und Umweltministerin Ulrike Höfken begründet die Länderinitiative: „Würden Anbauverbote nur in einzelnen Ländern ausgesprochen, hätte das erhebliche Folgen. Ein Flickenteppich von Länderregelungen führe zu Wettbewerbsverzerrungen, erhebliche Kosten für Wirtschaft und Verwaltungen, Rechtunsicherheiten und mehr Bürokratie. Schon der gesunde Menschenverstand sage, dass eine bundesweite Regelung effizienter ist, als in sechzehn Bundesländern einzeln umgesetztes EU-Recht, so Höfken.

Bei Einzel-Länder-Zulassungen von Genpflanzen auf den Feldern wären zudem gentechnische Verunreinigungen unvermeidbar. „Ziel ist, die bestehende gentechnikfreie Erzeugung in Deutschland zu erhalten. Ob Saatgut oder Honig, konventionelle oder ökologische Landwirtschaft, unsere Lebensmittel und unsere Umwelt müssen vor gentechnischer Verunreinigung geschützt werden. Dies ist auch im Sinne der Wirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte Ministerin Höfken.

Der Beitritt weiterer Länder schon heute im Bundesrat zeige die breite Unterstützung, die es bereits für die Gesetzesinitiative gibt. „Ich bin zuversichtlich, dass wir im weiteren Beratungsverlauf von noch mehr Ländern unterstützt werden“, so Höfken. Ein Anbauverbot auf Bundesebene bedeute eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland. Das belegen inzwischen mehrere Gutachten. Darunter ist eines des Bundesumweltministeriums sowie eines, das Rheinland-Pfalz mit weiteren Ländern in Auftrag gegeben hat.

Die große Mehrheit der Länder habe bereits im April 2014 im Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, bei der Umsetzung des EU-Rechts eine vorrangig bundeseinheitliche Lösung anzustreben. Auch die Agrar- und Umweltministerkonferenzen haben auf Initiative von Rheinland-Pfalz bereits mehrfach ganz klar einstimmig eine Umsetzung der opt-out-Richtlinie auf Bundesebene gefordert, so Höfken. Mit der EU-Richtlinie werden den Mitgliedsländern mehr Möglichkeiten eingeräumt, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu untersagen, selbst wenn sie eine EU-weite Anbauzulassung erhalten haben. (mulewf)
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