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05.06.2007 | 16:14 | Alkoholkonsum 

EU-Gericht bringt Schwedens Alkoholmonopol ins Wanken

Luxemburg/Stockholm - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Schwedens staatliches Alkoholmonopol ins Wanken gebracht.

Schnaps
(c) proplanta
Das höchste EU-Gericht entschied am Dienstag in Luxemburg, dass die Bürger des skandinavischen Landes künftig direkt Wein, Schnaps und andere alkoholische Getränke im Ausland bestellen dürfen. Das bisher geltende Gesetz, wonach Bestellungen nur über die Monopolorganisation Systembolaget möglich sind, verstoße gegen den EU-Grundsatz des freien Warenverkehrs.

Regierungsvertreter in Stockholm und schwedische Experten werteten das Luxemburger Urteil einhellig als völlig überraschend sowie einen schweren Schlag gegen die im internationalen Vergleich sehr restriktive schwedische Alkoholpolitik. Die Chefin von Systembolaget, Anitra Steen, sagte, sie erwarte dennoch für den Verkauf von Bier, Wein und hochprozentigem Alkohol keine «gravierenden praktischen Auswirkungen». Als wichtigsten Grund nannte sie die nach wie vor geltende hohe Besteuerung auch importierter Alkoholika.

Ausgangspunkt der Entscheidung des EU-Gerichts waren mehrere Kartons spanischen Rotweins, die der Schwede Klas Rosengren gemeinsam mit zehn Freunden und Verwandten teils per Versandhandel und teils direkt beim Winzer bestellt hatte. Die Lieferung wurde vom Zoll in Göteborg beschlagnahmt, gegen die Besteller wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Alkoholmonopol regelt nicht nur den Einzelhandel in Schweden, sondern verbietet auch Privatpersonen die direkte Bestellung von alkoholischen Getränken im Versandhandel.

Das EU-Gericht entschied (Rechtssache C-170/04), es handele sich dabei um eine - nach EU-Recht verbotene - Beschränkung des freien Warenverkehrs. Dies gelte nicht nur für die Möglichkeit von Systembolaget, Bestellungen eines Verbrauchers abzulehnen. Vor allem müssten Bürger, die zur Bestellung über die Monopolgesellschaft gezwungen werden, «verschiedene Nachteile in Kauf nehmen». So müsse der Verbraucher Systembolaget die Verwaltungs- und Transportkosten sowie zusätzlich eine Spanne von 17 Prozent zahlen, die bei einem Direktimport entfielen.

In dem Urteil hieß es, das Einfuhrverbot diene, anders als von der schwedischen Regierung behauptet, nicht dem Schutz derGesundheit: Systembolaget habe niemals eine Lieferung wegen bestimmter hoher Mengen abgelehnt. Tatsächlich gehe es bei dem Monopol darum, das staatliche Unternehmen «als Vertriebskanal für alkoholische Getränke zu begünstigen». Auch die Behauptung, das Monopol diene dem Schutz der Jugend, verwarf das Gericht.

Das Verkaufsnetz von Systembolaget besteht in Schweden aus 411 «Boutiquen» sowie aus 560 kleineren «Verkaufsstellen» in ländlichen Gegenden, beispielsweise Läden, Kioske oder Tankstellen. Der Chef des Institutes für Volksgesundheit, Gunnar Åhgren, sagte im Rundfunk, es werde nach der Luxemburger Entscheidung sehr viel schwerer, die bisherige schwedische Linie zur Einschränkung des Alkoholkonsums beizubehalten. Das gelte vor allem für die Einhaltung und Kontrolle von Altersgrenzen bei Jugendlichen. (dpa)
 
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