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25.03.2013 | 06:38 | Saatgutbehandlungsmittel 

EU-Kommission bleibt bei Neonikotinoid-Verbot

Brüssel/Berlin - Die Europäische Kommission hält an einem weitreichenden Verbot der Pflanzenschutzmittel Clothianidin, Imidachloprid und Thiamethoxam fest.

Gebeiztes Mais-Saatgut
(c) proplanta
Das hat EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg vergangene Woche gegenüber den europäischen Landwirtschaftsministern in Brüssel klargestellt. Auf dem Agrarrat kündigte er an, nach Ostern einen Berufungsausschuss anzusetzen, um die Abstimmung vom 15. März zu wiederholen, bei der keine qualifizierte Mehrheit weder für noch gegen den Vorschlag erreicht werden konnte.

Falls das Patt bestehen bleibt, könnte Borg das vorerst für zwei Jahre angesetzte Verbot im Alleingang durchsetzen. Der Malteser versicherte, die Kommission werde sich weiter bemühen, Lösungen für eine größtmögliche Unterstützung zu finden. Ferner zeigte er sich bereit, neue Forschungsergebnisse aus Großbritannien der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorzulegen.

Von einem Neonikotinoid-Verbot, wie es die Kommission bislang plant, wäre in Deutschland insbesondere der Anbau von Winterraps betroffen. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) bekräftigte in Reaktion auf die jüngsten Entwicklungen seine Ablehnung des Verbots.

Im Gegensatz dazu erneuerten Grünen-Politiker und Imkereiverbände ihre Forderung, das Verbot schnell einzuführen, um die Bienen zu schützen. Mehrere Landesregierungen wiederum hoben die Bedeutung der Imkerei für Natur und Landwirtschaft hervor. (AgE)
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