Diese Woche soll ein Vorschlag präsentiert werden - Der EU-Behörde zufolge sind 60 bis 70 Prozent der Böden in der Gemeinschaft „ungesund“ - Bodenqualität aber wichtig für Ernährungssicherheit und Wasserqualität - Mitgliedstaaten sollen freiwillige Bodengesundheitszertifizierung für Landbesitzer und -bewirtschafter entwickeln. (c) proplanta
Nachdem zu Beginn des vorigen Jahrzehnts eine entsprechende Initiative in Brüssel bereits im Vorfeld am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten gescheitert war, soll nun am Mittwoch (5.6.) ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie präsentiert werden.
Beim ersten Anlauf hatte sich unter anderem Deutschland strikt gegen entsprechende Pläne verwahrt. Jetzt war aus Regierungskreisen zu hören, dass die Bundesrepublik ein entsprechendes Vorhaben im Grundsatz wohl gutheiße.
In einem noch unveröffentlichten Entwurf, der AGRA-EUROPE vorliegt, wird seitens der Kommission festgestellt, dass aktuell etwa 60 % bis 70 % der Böden in der Europäischen Union „ungesund“ seien. Zudem setze sich die Degradation weiter fort. Die Kommission rechtfertigt den EU-weiten Ansatz damit, dass die Ursachen und Auswirkungen des Problems die Ländergrenzen überschreiten. Auch müssten die sich daraus ergebenden Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Klima, die Ernährungssicherheit und die Wasserqualität koordiniert angegangen werden. Trotzdem sind laut dem Entwurf vor allem die Mitgliedstaaten bei der Behebung der Probleme gefragt.
So sollen diese gemäß dem vorliegenden Text sicherstellen, dass mindestens alle sechs Jahre Bodenmessungen durchgeführt werden. Daten über die Flächeninanspruchnahme und Bodenversiegelung sollen mindestens alle zwei Jahre aktualisiert werden. Darüber hinaus soll vorgeschrieben werden, dass jedes EU-Land einen Mechanismus für eine freiwillige Bodengesundheitszertifizierung für Landbesitzer und -bewirtschafter entwickelt.
Bodengesundheit zertifizieren
Die Kommission will indes die Einrichtung von Systemen zur Zertifizierung der Bodengesundheit etablieren. Gemäß dem Richtlinienentwurf sollen die Mitgliedstaaten den betreffenden Landbesitzern, Landbewirtschaftern, Interessenvertretern und Behörden den freien Zugang zu relevanten Bodengesundheitsdaten und -bewertungen ermöglichen. Darüber hinaus sollen sie Verfahren der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung und zur Bodenregeneration definieren.
Unter Beachtung der Grundsätze einer nachhaltigen Bewirtschaftung seien diese dann schrittweise auf allen Böden des Mitgliedstaats anzuwenden. Im Weiteren ist gewollt, dass Praktiken, die sich negativ auf die Bodengesundheit auswirken, von den Landnutzern vermieden werden. Zudem sollen die mittel- und langfristigen vielfältigen Vorteile einer nachhaltigen Bodenbewirtschaftung klar dargelegt werden.
Wie aus dem Richtlinienentwurf ebenfalls hervorgeht, sollen die Länder regelmäßig Übersichten erstellen, mit denen unter anderem die verfügbaren Fördermittel für ein nachhaltiges Bodenmanagement erläutert werden.
Keine Einheitslösung
Die Kommission stellt fest, dass die verschiedenen Bodentypen unterschiedlich auf bestimmte Bewirtschaftungsmethoden reagieren können. Daher gebe es auch keine Einheitslösung für nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmethoden. Aufgrund dessen will die Brüsseler Behörde den Mitgliedsländern genügend Spielraum lassen, damit sie „maßgeschneiderte“ Konzepte entwickeln können.
Eine wichtige Rolle räumt die Kommission der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ein. Bereits jetzt ziele die GAP darauf ab, die Bodengesundheit durch Auflagen, die Öko-Regelungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern.
Finanzielle Unterstützung für Land- und Forstwirte, die nachhaltige Bodenbewirtschaftungsmethoden anwenden, könne aber auch vom privaten Sektor geleistet werden. So könnten der Kommission zufolge beispielsweise Nachhaltigkeitssiegel in der Lebensmittel-, Holz- und Energiewirtschaft auf den in der Richtlinie dargelegten Grundsätzen der nachhaltigen Bodenbewirtschaftung beruhen.