Wie bei bisher allen Zulassungen für GVO-Produkte hatten die vorangegangenen Abstimmungen kein Ergebnis gebracht, das von der erforderlichen qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten getragen wird. Nun hat die Kommission wie in solchen Fällen festgelegt eine Entscheidung vollzogen. Sie folgt dabei der Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), nach der Produkte aus LL25-Baumwolle genau so sicher sind wie vergleichbare konventionelle Produkte.

LL25-Baumwolle wurde von Bayer CropScience entwickelt und besitzt eine Resistenz gegen Herbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat (Liberty). Der Anbau von LL25-Baumwolle ist in den USA und Australien erlaubt.

Mit der Entscheidung der EU-Kommission dürfen Futtermittel, aber auch Lebensmittel wie Öle oder bestimmte Zusatzstoffe aus gentechnisch veränderter LL25-Baumwolle in Europa auf den Markt. Zufällige, technisch unvermeidbare Beimischungen von LL25-Baumwolle in Futter- und Lebensmitteln sind bis zu einem Anteil von 0,9 ohne Kennzeichnung erlaubt. (Transgen)