Neben dem EU-Amt für Zusammenarbeit EuropeAid sind u.a. FAO, Welternährungsprogramm und UNICEF beteiligt. Ziel der Nahrungsmittelhilfe ist die Unterstützung von internationalen und regionalen Organisationen sowie Empfängerländern. Die Vereinbarungen heben die Bedeutung der EU als weltweit wichtigster Partner bei der Verbesserung der globalen Ernährungssicherheit hervor. EU-Entwicklungskommissar Louis Michel betonte: „In einer Zeit, da die Kombination der Finanz- und Nahrungsmittelkrise den Entwicklungsländern besonders stark zusetzt, ist es für die EU von zentraler Bedeutung, ihren Worten konkrete Taten folgen zu lassen. Und das ist genau, was die Europäische Kommission heute tut."
Die fünf UN-Organisationen, mit denen die Kommission die Vereinbarungen im Rahmen der Nahrungsmittelfazilität unterzeichnet, sind für ihr sektorspezifisches Fachwissen im Bereich der Ernährungssicherheit anerkannt. Im Verlauf der Projektidentifizierung haben sie die lokalen Regierungen, NRO und Beteiligten konsultiert, um deren Eigenverantwortung sicherzustellen.
Die Vereinbarungen beziehen sich auf Maßnahmen des ersten Finanzierungsbeschlusses, den die Kommission im Rahmen der Nahrungsmittelfazilität gefasst hat und mit dem Projekte und Programme in 23 Entwicklungsländern finanziert werden sollen. Dabei handelt es sich um: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Birma/Myanmar, Burkina Faso, Burundi, Eritrea, Gambia, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Kenia, die Demokratische Republik Kongo, Kuba, Liberia, Mali, Mosambik, Pakistan, die palästinensischen Gebiete, die Philippinen, Sierra Leone, Simbabwe und die Zentralafrikanische Republik.
Der Gesamtplan für die Umsetzung der Nahrungsmittelfazilität enthält eine Liste von 50 Zielländern, die drei Jahre unterstützt werden sollen. Die Hilfe wird durch internationale und regionale Organisationen sowie nationale Regierungen bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen von nichtstaatlichen Akteuren, Einrichtungen der Mitgliedstaaten sowie anderer Durchführungsorganisationen eingeleitet, die als Partner in Betracht kommen.
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