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31.01.2008 | 02:07 | Lebensmittelkennzeichnung 

EU verbessert Angaben auf Lebensmitteln

Brüssel - Genaue Angaben zu Kalorien, Fett, Kohlenhydraten, Zucker und Salz müssen in Europa künftig auf Lebensmittelverpackungen stehen.

Lebensmittelkennzeichnung
(c) proplanta
Bisher sind diese Informationen freiwillig. Allerdings soll es kein EU-einheitliches Kennzeichen geben. Die Produzenten und nationalen Regierungen könnten über die Form der Angaben entscheiden, sagte EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou am Mittwoch in Brüssel. Die EU will nur vorschreiben, dass die Verpackungen die Nährwerte in Gramm oder Milliliter gut leserlich auf ihrer Vorderseite tragen müssen.

Verbraucherschützer kritisierten den Entwurf der Kommission als verwirrend. «Verbraucher müssen die Nährwertangaben auf einen Blick verstehen können», sagte Expertin Ruth Veale von der Europäischen Verbraucher-Organisation (BEUC). «Deshalb brauchen wir eine einfache, einheitliche Regel in Europa.»

Auch der Verband der Europäischen Lebensmittelindustrie fordert Klarheit. «Wenn verschiedene nationale Kennzeichen existieren dürfen, gefährdet das den Binnenmarkt», sagte Sprecherin Sabine Henssler. Die Unternehmen müssten dann für jedes Land eine andere Verpackung drucken.

Die Kommission sieht in ihrem Entwurf eine Kennzeichnungspflicht für alle verarbeiteten Lebensmittel vor. Das bedeutet zum Beispiel, dass auf der Verpackung von Wurst Nährwertangaben stehen müssen, auf einem Kotelett dagegen nicht. Obst, Gemüse und Kartoffeln brauchen ebenfalls kein Kennzeichen - außer sie kommen aus der Tiefkühltruhe. Eine Warnung vor Allergieauslösern wie Erdnüssen oder Milch muss es aber auf allen Produkten geben.

Die EU-Vorgaben gelten auch für Bäcker, Käsehändler, Metzger, Feinkostgeschäfte, Kantinen und Restaurants. Wie und wo sie das Kennzeichen auf ihren Produkten anbringen müssen, sollen die nationalen Regierungen entscheiden.

Verpflichtend für alle ist, dass sie den Gehalt von Kalorien, Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Salz und Zucker pro Portion, pro 100 Milliliter oder 100 Gramm einzeln ausweisen. Außerdem muss dabeistehen, wie viel Prozent der empfohlenen Tagesdosis damit abgedeckt wird. Ausgenommen davon sind Kaugummis und kleine Schokoriegel. Alle Verpackungen, die kleiner als zehn Quadratzentimeter sind, brauchen dem Entwurf zufolge kein Kennzeichen. Auch für Wein, Bier und Weinbrand ist dies vorerst nicht vorgesehen, für Alcopops und andere alkoholhaltige Mixgetränke dagegen schon. (dpa)
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