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28.09.2010 | 21:17 | Tabakhandel 

Europäische Kommission und Imperial Tobacco unterzeichnen Vereinbarung zur Bekämpfung des illegalen Tabakhandels

Brüssel - Die Europäische Kommission hat gestern den Abschluss einer mehrjährigen Vereinbarung mit dem Unternehmen Imperial Tobacco Limited (ITL) über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Tabakhandels bekanntgegeben.

Tabakhandel
Im Rahmen dieser rechtsverbindlichen Vereinbarung wird ITL mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF und den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und der ZIgarettenfälschung zusammenarbeiten. Zudem wird ITL der Kommission und den Mitgliedstaaten erhebliche Geldmittel überweisen, die sich in den nächsten 20 Jahren auf 300 Mio. USD (207 Mio. EUR1) belaufen. Die Vereinbarung stellt einen wesentlichen Beitrag zu den Bemühungen der EU im Kampf gegen den illegalen Tabakhandel dar, durch den die EU und die Mitgliedstaaten jedes Jahr um Milliarden Euro geprellt werden.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte: „Ich begrüße diese wichtige Vereinbarung. Sie trägt dazu bei, die finanziellen Interessen der EU zu schützen, und stärkt unsere Kräfte im Kampf gegen Zigarettenschmuggel und Zigarettenfälschung.“

Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, fügte hinzu: „Schmuggelware und gefälschte Produkte schaden allen: Regierungen, Verbrauchern und seriösen Unternehmen. Die gestrige Vereinbarung mit Imperial Tobacco ist ein deutliches und abschreckendes Signal an die kriminellen Zigarettenschmuggler und erhöht wesentlich unsere Chancen, diesen illegalen Aktivitäten ein Ende zu bereiten.”

Kampf gegen Fälschung und Schmuggel

Nach Schätzungen führen Fälschung und Schmuggel von Tabakwaren jedes Jahr in der EU und den Mitgliedstaaten zu Steuerausfällen in Höhe von bis zu 10 Mrd. EUR. Zudem entsteht durch Zigarettenfälschungen und sonstige Formen des Zigarettenschmuggels eine parallele, illegale Absatzkette, durch die die rechtmäßigen Verteilungskanäle unterhöhlt und echte, über ordnungsgemäße Kanäle vertriebene Erzeugnisse einem unfairen Wettbewerb ausgesetzt werden. Der illegale Handel mit Zigaretten dient häufig als Geldquelle für weit bedrohlichere Tätigkeiten wie Terrorismus und organisierte Kriminalität. Aus all diesen Gründen haben die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU den Kampf gegen Fälschung und Schmuggel von Zigaretten zur Priorität gemacht.

Trotz der erfolgreichen Maßnahmen von EU, Mitgliedstaaten und Industrie haben Fälschung und Schmuggel von Zigaretten in den letzten Jahren weiter an Formen und Umfang gewonnen. Die Kommission hat daher ihre Bemühungen im Kampf gegen den illegalen Handel mit gefälschten Zigaretten verstärkt. Unter anderem arbeitet sie bei den Ermittlungen gegen die Zigarettenfälscher mit den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und dritter Staaten zusammen, um die Herstellung gefälschter Zigaretten zu unterbinden, und sie erfasst und prüft die Fälle, in denen gefälschte Zigaretten in der EU beschlagnahmt wurden, um die Herkunft der Erzeugnisse und sonstige sachdienliche Informationen zu ermitteln.


Ein Abkommen zur wirksameren Bekämpfung des Schmuggels

Das gestern vorgestellte Abkommen, das auf die Initiative von ITL zurückgeht, ist Ausdruck der Tatsache, dass die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU und den Herstellern wie ITL einen wesentlichen Beitrag zum erfolgreichen Kampf gegen den illegalen Handel mit Tabakwaren leisten kann.

Das Abkommen führt strenge Regeln und Verfahren für Zusammenarbeit und Informationsaustausch ein, damit die Strafverfolgungsbehörden wirksamer gegen die Straftäter in Europa und weltweit vorgehen können. Zudem wird ITL seine Kontrollen der Absatzkette ausbauen, indem das Unternehmen die Verfahren zur Auswahl und Betreuung seiner Kunden verbessert, seine Möglichkeiten zur Überwachung und Verfolgung bestimmter Verpackungen erweitert und die europäischen Strafverfolgungsbehörden stärker bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Zigaretten unterstützt.

Das Abkommen schließt auch weitreichende Produktüberwachungsverfahren ein, die es den Strafverfolgungsbehörden ermöglichen sollen, die Herkunft und den Bestimmungsort von ITL-Erzeugnissen zu ermitteln und zu prüfen, ob es sich gegebenenfalls um Fälschungen handelt. Gemäß dem Abkommen wird ITL auf bestimmten Verpackungen den Einzelhandelsmarkt, für den das betreffende Erzeugnis bestimmt ist, angeben, Zigaretten-„master cases“2 mit maschinenlesbaren Strichcode-Etiketten versehen sowie weitere Maßnahmen ergreifen, um die Überwachung und Rückverfolgbarkeit seiner Produkte zu verbessern.

Diese Verpflichtungen stehen mit den die Bekämpfung des Schmuggels betreffenden Bestimmungen des Rahmenübereinkommens der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums in Einklang. Sie untermauern das Bestreben der EU, dieses Übereinkommen um ein nachdrücklich formuliertes Protokoll über die Beseitigung des illegalen Handels mit Tabakwaren zu ergänzen.

Über den oben erläuterten Nutzen hinaus werden die Europäische Union und die beteiligten Mitgliedstaaten über eine Reihe von Jahren umfangreiche Zahlungen von ITL erhalten. ITL hat sich verpflichtet, über 20 Jahre hinweg insgesamt 300 Mio. USD (207 Mio. EUR) bereitzustellen.

Die Vereinbarung enthält zudem die Garantie, dass ITL auch dann Zahlungen leistet, wenn in Zukunft mehr echte Erzeugnisse als die festgelegten Höchstmengen beschlagnahmt werden. Diese Zahlungen werden allen beteiligten Mitgliedstaaten zugutekommen. (EU)
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