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08.06.2016 | 10:48 | Übergangsfristen 

Filtererlass für große Tierställe: Großzügigere Fristen geplant

Erfurt - Der neue «Filtererlass» für große Tierställe wird längere Übergangsfristen ermöglichen als zunächst geplant.

Filtererlass Tierställe
(c) proplanta
Betreibern bestehender Anlagen soll laut einer internen Einigung in der Landesregierung mehr Zeit gegeben werden, moderne Filter in ihre Anlagen einzubauen, um Anwohner vor unangenehmen Gerüche zu bewahren.

Sie müssten sie nun «in einer angemessenen Frist» einbauen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums am Mittwoch auf Anfrage. «Die Frist hängt davon ab, wie groß die Belastung für Luft und Umwelt ist.» Betriebe mit einer hohen Belastung müssten schneller nachrüsten als andere.

Das Umweltministerium hatte nach Angaben seines Sprechers ursprünglich eine Frist von fünf Jahren gefordert, das Landwirtschaftsministerium von zwölf Jahren. «Landwirte dürfen nicht übermäßig belastet werden», gab der Sprecher zu bedenken. Die Entscheidung zur Umrüstung solle «im Ermessen» der Landkreise und kreisfreien Städte liegen. Laut Umweltministerium soll es nach Inkrafttreten des sogenannten Filtererlasses eine Überprüfung aller alten Anlagen geben.

Der Erlass werde wahrscheinlich in gut zwei Wochen Thema im Kabinett sein und könne danach kurzfristig in Kraft treten, erklärte der Sprecher. In Thüringen sind von der Neuregelung 95 Schweinemast-Anlagen und 50 Betriebe mit Geflügel betroffen. Die «Thüringer Allgemeine» hatte zuerst darüber berichtet.
dpa/th
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