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28.04.2016 | 09:45 | Steuerbetrug 

Fiskus verschärft Vorgehen gegen Steuerbetrug

Berlin - Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will nach der Aufdeckung der «Panama Papers» den Steuerbetrug über Briefkastenfirmen stärker bekämpfen.

Steuerbetrug
«Offshore-Firmen» werden für Steuerbetrug missbraucht. Nach den «Panama Papers» sollen Auskunftspflichten und Ermittlungsbefugnisse für den Fiskus ausgedehnt werden. (c) proplanta
Dazu sollen die Meldepflichten von Banken und Steuerzahlern in Deutschland deutlich ausgeweitet werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll die umstrittene Kontenabfrage noch ausgebaut werden, die bisher im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch genutzt wird.

Nach Vorstellungen Schäubles soll zudem der in der Abgabenordnung geregelte besondere Schutz von Bankkunden aufgehoben und erleichterte Auskunftsersuchen bei Banken ermöglicht werden. Der Fiskus könnte dann ohne einen Anfangsverdacht ermitteln. Steuerbetrug über Offshore-Firmen soll schließlich als «besonders schwere Steuerhinterziehung» eingestuft werden, so dass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären.

Ziel der Schritte sei es, dem Fiskus mehr Einblick zu gewähren und Steuerbetrug über Offshore-Firmen einzudämmen. Bund und Länder wollen an diesem Donnerstag über ein Maßnahmenpaket beraten.

Briefkastenfirmen in Offshore-Regionen stehen seit den sogenannten Panama Papers in der Kritik. Sie sind nicht per se illegal. Sie werden aber häufig auch für Steuerbetrug und Geldwäsche missbraucht. Das «Bankgeheimnis» ist mit dem ab 2017 geplanten Austausch von Finanzdaten unter Staaten ohnehin praktisch schon abgeschafft.

«Wir wollen die Offshore-Firmen so in den Griff bekommen, dass damit keine Steuertricksereien mehr möglich sind», hieß es. Wer ein solches Konstrukt nutze, solle es auch offenlegen, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen werde könne. Nordrhein-Westfalens Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) unterstützt laut der «Wirtschaftswoche» den Vorstoß. Im Gegensatz zum Steuergeheimnis, das dem Schutz der Privatsphäre von Bürgern diene, schütze das Bankgeheimnis gegenüber Ermittlungsbehörden den Betrug.

Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht soll erweitert werden auf Briefkastenfirmen. Ein Verstoß soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Eingeführt werden soll auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für ihre Kunden vermitteln.

Diskutiert wird zudem, die Ermittlungsbefugnisse der Finanzämter zu erweitern. Das betrifft den Kontenabruf bei Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen. Wenn ein Steuerpflichtiger bei einer Bank solche Geschäftsbeziehungen unterhält, soll das Finanzamt auch bei anderen Banken nachfragen dürfen, ob dieser Steuerpflichtige auch dort Geschäfte über Offshore-Firmen abwickelt. Gegenwärtig wäre dies nicht zulässig, weil es keinen entsprechenden Anhaltspunkt gibt.

Schon seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter Zugriff auf Daten aller Konten und Depots. 2015 hat sich die Zahl der erledigten Anfragen von Finanzämtern, Sozialbehörden und Gerichten auf 302.150 erhöht. Davon entfielen 97.631 Abfragen auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Mehr als 204.519 Fälle betrafen Anfragen von Gerichtsvollziehern sowie Sozialbehörden.

Um die Transparenz zu Offshore-Firmen zu erhöhen, soll es künftig auch Sammelauskünfte geben für den Fall, dass ein Finanzamt Anhaltspunkte hat. Wenn eine Bank in bestimmtem Umfang für Kunden Offshore-Geschäfte einfädelt, soll abgefragt werden können, an welche Kunden sie dies ebenfalls vermittelt hat. Die Möglichkeit gibt es zwar bisher schon in bestimmten Fällen. Dies soll aber klarer geregelt werden. Geschaffen werden soll eine anlasslose Auskunftspflicht der Banken. Der Paragraf 30a der Abgabenordnung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Bankkunden unter Schutz stellt, soll abgeschafft werden.

Nicht mehr hinnehmbar soll zudem sein, wenn Steuerbetrüger auf Straffreiheit durch Verjährung spekulieren können, indem sie Beziehungen zu Offshore-Firmen verschweigen. Dafür müssten aber die Aufbewahrungsfristen ausgedehnt werden.
dpa
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