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30.07.2023 | 07:52 | Stilllegungsverpflichtung 

Fruchtfolge und Stilllegung: Viele EU-Agrarminister fordern Aussetzung auch 2024

Brüssel - Die Diskussion um die mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführten Vorgaben zur Fruchtfolge und Stilllegung hat wieder Fahrt aufgenommen.

Stilllegungsverpflichtung
Rumänien sowie Polen und Ungarn legen entsprechende Erklärung vor - EU-Kommission soll mehr Hilfen auf den Weg bringen. (c) proplanta
Rumänien drängte beim Agrarrat am Dienstag (25.7.) in Brüssel mit Unterstützung Polens und Ungarns die EU-Kommission dazu, die Landwirte auch im kommenden Jahr davon zu befreien. Die beiden Vorschriften im Rahmen der Konditionalität waren 2023 ausgesetzt worden. Die rumänische Delegation begründete die Forderung mit den niedrigen Niederschlägen sowie den hohen Preisen für landwirtschaftliche Vorleistungsgüter.

Ein weiteres Problem seien die großen Importmengen aus der Ukraine, die zu Dumpingpreisen bei wichtigen Agrarprodukten führten. Den Landwirten drohe eine „Insolvenzwelle“, sollte die Kommission nicht zeitnah innovative Hilfen auf den Weg bringen. Laut der rumänischen Delegation sind die bisher geleisteten Hilfen aus der EU-Agrarreserve zwar wichtig, ihr Umfang allerdings viel zu niedrig gewesen. Zudem wurde betont, dass die Markungleichgewichte durch den Ukraine-Krieg und nicht durch die Landwirtschaft selbst verursacht worden seien.

Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erkannte an, dass Witterungsprobleme wie Trockenheit zuletzt in der EU deutlich zugenommen hätten. Allerdings sei es gegenwärtig noch zu früh, die Auswirkungen auf die Ernte final abzuschätzen. Eine erneute Aussetzung der Standards 7 und 8 zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) sei jedoch nur durch eine Änderung des Basisrechtsakts der GAP möglich.

Vollständiges Gesetzgebungsverfahren notwendig

Dies bedeute, dass ein vollständiges Gesetzgebungsverfahren notwendig wäre. Ob seine Behörde einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten wird, ließ der Pole offen. „Ich persönlich ziehe es jedenfalls ernsthaft in Erwägung“, so der EU-Agrarchef. Das Wojciechowski mit solchen Äußerungen vorprescht, ist nicht das erste Mal. Brüsseler Kreisen zufolge ist in der Kommission keine Mehrheit für einen solchen Schritt zu erwarten.

Als einer von wenigen Ressortchefs stellte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir indes klar, dass er eine erneute Aussetzung der Regeln zur Stilllegung und zum Fruchtwechsel ablehne. „Schließlich wurden GLÖZ 7 und 8 geschaffen, um etwa durch mehr Humusaufbau die Resilienz der Böden vor Trockenheit zu verbessern.“ Vielmehr seien nun ambitionierte Maßnahmen zum Schutz der Umwelt die richtige Antwort, erklärte der Grünen-Politiker.

Auch GLÖZ 6 aussetzen

Zustimmung erhielt Özdemir von seinem französischen Amtskollegen Marc Fesneau. Gleichzeitig müsse man aber anerkennen, dass es durch die Witterungsprobleme und die Auswirkungen des Ukraine-Krieges Probleme mit der Ernährungssicherheit gebe, sagte der Pariser Agrarressortchef. Die übrigen EU-Landwirtschaftsminister, die sich zu Wort meldeten, unterstützten mehrheitlich die Linie Rumäniens.

So stellten sich unter anderem Bulgarien, Griechenland, Italien, Kroatien, Schweden, die Slowakei und Slowenien hinter die Forderung nach einer Aussetzung. Viele der Länder drängten Brüssel außerdem dazu, weitere Hilfsprogramme für die Landwirtschaft auf den Weg zu bringen. Bulgarien forderte zudem, auch den Standard GLÖZ 6 auszusetzen; das ist die Pflicht zur Bodenbedeckung. Durch die Dürren sei diese Vorgabe nur sehr schwer einzuhalten, hieß es von der Delegation aus Sofia.
AgE
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