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15.11.2023 | 11:16 | Gemeinsame Agrarpolitik 

GAP nach 2027: Wie geht es weiter mit den Direktzahlungen?

Berlin - Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) hat seit 1962 europaweit eine überragende Bedeutung für rund 10 Millionen landwirtschaftliche Betriebe. Sie ist Eckpfeiler der europäischen Integration, bietet einen umfassenden Mehrwert für die EU und ist für die deutsche und europäische Land- und Ernährungswirtschaft nach wie vor ein wichtiger Stabilitätsfaktor.

Joachim Rukwied
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Rukwied: Zielkonflikte überwinden und Funktionsmängel beseitigen. (c) proplanta
Sie ist Garant für einen funktionierenden EU-Binnenmarkt, der fast 500 Millionen Menschen eine einzigartige Vielfalt und Qualität an Lebensmitteln bietet. Die jüngste GAP-Reform 2023 allerdings stellt die Landwirte vor große Herausforderungen. Der GAP-Strategieplan und die neue „Grüne Architektur“ sind grundsätzlich schlecht konzipiert, können in Teilen von der Landwirtschaft nicht umgesetzt werden und führen zu einer ausufernden Bürokratie.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hält daher eine Diskussion über eine zielgerichtete Weiterentwicklung der GAP für dringend geboten: „Die politischen Weichen für die nächste GAP-Förderperiode werden nach der Europawahl 2024 und der anschließenden Neubesetzung der EU-Kommission gestellt. Darüber hinaus steht der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigte strategische EU-Dialog über die Zukunft der Landwirtschaft an. Es ist jetzt entscheidend, Zielkonflikte zu überwinden und Funktionsmängel in der GAP-Förderung zu beseitigen.“

Rukwied weiter: „Die praktische Umsetzung der GAP-Reform 2023 und des Green Deal beinhalten erhebliche Risiken für die Wirtschaftlichkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und für die Ernährungssicherung in Europa. Diese Aspekte müssen im Zentrum des angebotenen strategischen Dialogs stehen und auch bei der Debatte um die GAP nach 2027 wieder in den Fokus rücken. Wir erwarten deshalb, dass die Landwirtschaft stärker einbezogen wird und die Ernährungssicherung eine zentrale Rolle spielt.“

Der Deutsche Bauernverband hat gemeinsam mit den Landesbauernverbänden ein „Diskussionspapier mit Zielen und Ansatzpunkten für eine GAP-Förderung nach 2027“ erarbeitet, in dem konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der GAP unterbreitet werden. Aus Sicht des Verbandes sollten die Förderziele für Umwelt- und Klimaschutz, Wettbewerbsfähigkeit sowie ländliche Entwicklung und Agrarstruktur künftig wieder eine gleichrangige Bedeutung erhalten, Agrarumweltmaßnahmen für Landwirte praktikabel und profitabel gestaltet sowie landwirtschaftliche Risikoabsicherung und die Unterstützung von jungen Landwirten stärker gefördert werden

Mit den Vorschlägen zu Zielen und Ansatzpunkten für eine GAP-Förderung nach 2027 verbindet der Deutsche Bauernverband mittel- und langfristige Forderungen an die politischen Entscheidungsträger von EU, Bund und Ländern.

Der DBV fordert:

• Eine gleichrangige Bedeutung der Förderziele zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der ländlichen Entwicklung und Agrarstruktur.

• Einen tiefgreifenden Abbau von Komplexität und Bürokratie in der GAP-Förderung, um Landwirte und Verwaltungen zu entlasten und eine Akzeptanzkrise abzuwenden.

• Einen parallelen Abbau der Konditionalität (einschließlich GLÖZ) als gesamtbetriebliche Verpflichtung, wenn der Abbau der Basisprämie fortgesetzt wird.

• Eine für die Landwirte attraktive, praktikable und profitable Gestaltung von Agrarumweltmaßnahmen, sodass diese zu einem soliden Betriebszweig entwickelt werden können.

• Eine stärkere Fokussierung auf wirksame Risikomanagementmechanismen und auf eine verbesserte sowie flächendeckende Förderung von jungen Landwirten.

• Eine den gesellschaftlichen Erwartungen an öffentliche Leistungen der Landwirte entsprechende Erhöhung des EU-Agrarbudgets und seiner Einkommenswirksamkeit für die Landwirte unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen (z. B. Inflation, Beitrittsländer). Für grundlegende zusätzliche Anforderungen (z. B. Klimaschutz, Tierwohl) sind hinreichende Ausgleichzahlungen und Finanzierungen erforderlich.
dbv
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