Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
28.04.2007 | 08:05 | Pflanzenschutz 

Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der EU: Gefahr für den Verbraucherschutz – Segen für die Agrarwirtschaft?

Frankfurt a.M. - „Gemeinsame Rückstands-Höchstmengen für Pflanzenschutzmittel werden dafür sorgen, dass überall in Europa die Verbraucher den gleichen Schutz genießen; und der wird entgegen manchen Befürchtungen sogar höher sein als bisher.“

Pflanzenschutzmaßnahme
(c) proplanta
Das erklärte Volker Koch-Achelpöhler, Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands Agrar e. V. (IVA), bei einem Fachgespräch zur Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts in der EU. Es fand auf Initiative der Grünen-Abgeordneten Cornelia Behm im Deutschen Bundestag statt.

Harmonisierte Höchstmengen unterliegen ebenso strengen Kriterien wie die bisherigen nationalen Höchstmengen. „Dabei möchte ich betonen, dass Höchstmengen keine toxikologischen Grenzwerte sind, bei deren Überschreitung Gefahr für die Gesundheit droht“, sagte Koch-Achelpöhler. Rückstände innerhalb der Höchstmenge zeigten vielmehr, dass ein Pflanzenschutzmittel korrekt eingesetzt wurde. Ohnehin wird nur selten die Höchstmenge erreicht oder überschritten. Meist liegen die Rückstände weit darunter; ein großer Teil der Ernte ist völlig frei davon.

Künftig werden alle Höchstmengen für einen Pflanzenschutz-Wirkstoff, die in den EU-Ländern in den verschiedensten Lebensmitteln festgesetzt werden, addiert. Dann vergleicht man sie mit den Verzehrsgewohnheiten in wichtigen Mitgliedsstaaten. Ist die Summe zu hoch, kann die Genehmigung für bestimmte Anwendungen des Pflanzenschutzmittels zurückgezogen werden. „Das bedeutet eine klare Stärkung des Verbraucherschutzes“, so Koch-Achelpöhler.

„Ich möchte nicht verhehlen, dass dies für die Anwender und für die Hersteller von Pflanzenschutzmitteln kritische Fragen aufwerfen kann. Den ersteren könnten dringend gebrauchte Mittel für die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten verloren gehen, den anderen Umsätze wegbrechen“, erklärte der Verbandschef. „Es kann nicht in unserem Interesse sein, die schärfste Pflanzenschutz-Gesetzgebung weltweit zu haben, aber keine Gemüsebauern mehr, auf die sie anzuwenden wäre.“ (IVA)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Kommentierte Artikel

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte

 Grundwasser in Bayern wird weniger