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19.11.2020 | 11:24 | Ökolandbau, Blühstreifen und Moorschutz 

Herbstantragstellung für das Kulturlandschaftsprogramm in Brandenburg startet

Potsdam - Ab sofort können wieder Anträge nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und nach der Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau für die Länder Brandenburg und Berlin gestellt werden.

Kulturlandschaftsprogramm in Brandenburg
Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm in Brandenburg können wieder gestellt werden. (c) proplanta
Im KULAP können die in den Jahren 2015 beziehungsweise 2016 begonnenen Verpflichtungen um ein weiteres Jahr verlängert werden. Für die KULAP-Programme „Ökologischer Landbau“ und „Moorschonende Stauhaltung“ sind Neuanträge möglich. Diese Neuanträge können für einen Zeitraum von drei Jahren gestellt werden.

Die im Vergleich zum bisherigen fünfjährigen Verpflichtungszeitraum verkürzte Zeitspanne ergibt sich aus Vorgaben der Europäischen Union für den Übergang von der aktuellen in die neue Förderperiode. Ebenfalls können neue Anträge für das Blüh- und Ackerrandstreifenprogramm für einen Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren gestellt werden.

Im Ökolandbau erhalten neu antragstellende Personen eine auf zwei Jahre befristete Einführungsprämie mit erhöhten Fördersätzen für Öko-Gemüse und Öko-Dauerkulturen. Damit wird die Umstellungsphase unterstützt, in der die erzeugten Produkte noch nicht als Öko-Ware vermarktet werden können. Für alle antragstellenden Personen im ökologischen Landbau wird es zudem ab 2021 einen Zuschuss zu den gesetzlich vorgeschriebenen Öko-Kontrollen geben.

In Brandenburg werden gegenwärtig mehr als 13 Prozent der Landwirtschaftsfläche ökologisch bewirtschaftet – Ziel sind 20 Prozent bis 2024. Dafür erarbeitet das Agrarumweltministerium zurzeit gemeinsam mit Akteurinnen und Akteuren aus Land- und Ernährungswirtschaft, Politik und Verwaltung den Ökoaktionsplan.

Für das Förderprogramm Blüh- und Ackerrandstreifen ändern sich ab 2021 die Bedingungen für die Förderung: Es können mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen beantragt werden, die in den dafür vorgesehenen Kulisse anzulegen sind.

Informationen, darunter der Zugang zum elektronischen Antragsportal WebClient und die Hinweisbroschüre zur Antragstellung, finden sich unter dem Link: https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/service/foerderung/agrarfoerderantrag/

Darüber hinaus gibt es bis zum 15.Dezember 2020, wochentags in der Zeit von 9 bis 15 Uhr, eine technische Unterstützung per E-Mail: hotline_bb.profilnet@data-experts.de.

Die Anträge können bis zum 15.12.2020 bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
MLUK Brandenburg
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