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02.07.2015 | 10:18 | Weinbaupolitik 

Höfken begrüßt CDU-Sinneswandel zur Rebflächenausweitung

Mainz - Weinbauministerin Ulrike Höfken hat den Sinneswandel der CDU/ CSU im Agrarausschuss des Bundestags bei der geplanten Ausweitung der Rebfläche in Deutschland begrüßt.

Rebenpflanzung
(c) proplanta
„Es ist erfreulich, dass die CDU/ CSU heute in Berlin in letzter Minute auf die Zielgerade eingeschwenkt ist und sich für eine Begrenzung der jährlichen Ausweitung der Rebfläche auf  0,3 Prozent ausgesprochen hat“, sagte Höfken in der aktuellen Stunde des Landtags in Mainz.

Dies sei der Kompromiss, den die Länder zum Schutz der heimischen Winzer im Wettbewerb gemeinsam mit den Verbänden beschlossen hatten. Höfken dankte den Weinbau-Berichterstatter Schindler, Herzog und Tressel sowie den Weinbauverbänden, die sich dafür eingesetzt hatten.

Gut sei zudem, dass sich gegenüber der CDU im Bund jetzt auch der Ländervorschlag für ein vereinfachtes Verwaltungsverfahren bei der Verteilung der Rechte für Neuanpflanzungen durchgesetzt habe und das Bundesgesetz entsprechend geändert werde: „Für unsere Winzer aber auch für die Behörden bedeutet das weniger Bürokratie und Entlastung.“ Darüber hinaus wies Ministerin Höfken auf den Weltweinkongress hin, der nächste Woche in Mainz stattfindet: „Für das Weinland Rheinland-Pfalz ist das ist eine hervorragende Gelegenheit, sich zu präsentieren.“

„Die von der EU vorgegebene Ausweitung der Rebfläche sollte möglichst gering ausfallen und mit kleinen Schritten analog zur Marktentwicklung verlaufen,  damit die Weinpreise und das Qualitätsniveau stabil bleiben“, erklärte Höfken: „Weniger ist mehr! Die Winzer haben nach den Erfahrungen der Überproduktion, die noch keine 15 Jahre her sind, Konsequenzen gezogen und erfolgreich auf die Produktion von Qualitätswein gesetzt“, erklärte Höfken.

Dem stehe die im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehene Ausweitung der Rebfläche um jährlich 0,5 Prozent (rund 500 Hektar) entgegen, zumal allein bei den rheinland-pfälzischen Erzeugern Pflanzrechte für über 2.000 Hektar schlummerten, die jederzeit aktiviert werden könnten.

Hintergrund der Debatte um die Ausweitung der Rebfläche ist die Abschaffung des seit 1976 europaweit geltenden Anbaustopps für Reben zum 1. Januar 2016 durch die EU-Kommission. Brüssel sieht vor, dass die Rebfläche jährlich um ein Prozent ausgeweitet werden darf, ermöglicht den Mitgliedstaaten aber eine Begrenzung. (mulewf-rlp)
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