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18.12.2015 | 13:45 | Hofübergabe 
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Hofabgabeverpflichtung wird neu gestaltet

Berlin - Der Bundesrat hat heute den Weg frei gemacht, damit die Regelungen zur Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung zum 1. Januar 2016 in Kraft treten können.

Hofübergabe
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (c) proplanta
Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Uns ist ein guter und tragfähiger Kompromiss gelungen, der den unterschiedlichen Interessengruppen gerecht wird. Die Hofabgabeverpflichtung bleibt im Grundsatz erhalten, denn sie hat nach wie vor wichtige agrarstrukturelle Wirkungen. Durch die gesetzlichen Änderungen erleichtern wir die Hofabgabe aber deutlich und passen sie so an die Anforderungen der Zeit an.“

Zahlen, Daten, Fakten

Im Einzelnen wurden folgende Erleichterungen bei der Hofabgabeverpflichtung geschaffen:

- Bei der Hofübergabe an den Ehepartner wird der Rentenanspruch erhalten bleiben, wenn der übernehmende (zumeist jüngere) Ehepartner die Regelaltersgrenze erreicht, den Hof aber noch nicht abgegeben hat.

- Der rentenunschädliche Rückbehalt landwirtschaftlich genutzter Flächen wird auf maximal 99 Prozent der Mindestgröße erhöht. Zurückbehaltene Flächen werden einen Rentenanspruch künftig erst dann ausschließen, wenn sie die Mindestgröße überschreiten.

- Durch Änderungen im Krankenversicherungsrecht wird flankierend sichergestellt, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung bei einer Versicherungspflicht als Rentner verbleibt, solange der rentenunschädliche Rückbehalt nicht überschritten wird.

- Mit der wirkungsgleichen Übernahme einer Regelung aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch in der Alterssicherung der Landwirte eine spätere Inanspruchnahme der Altersrente honoriert werden. Derjenige, der seine Rente später beantragt, erhält für jeden Monat für den er keine Rente in Anspruch nimmt, einen Zuschlag in Höhe von 0,5 Prozent.

- Die Vorschriften zur Hofabgabe werden so geändert, dass die Abgabevoraussetzung auch durch die Einbringung eines landwirtschaftlichen Unternehmens in eine Gesellschaft erfüllt werden kann.

- Die Regelung der Ermächtigung zur Landveräußerung oder Landverpachtung wird aufgehoben und damit ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet.

BMEL
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Kommentare 
agricola pro agricolas schrieb am 20.12.2015 10:07 Uhrzustimmen(112) widersprechen(64)
Die Hofabgabeklausel verstösst eindeutig gegen die Deutsche Verfassung sowie insbesondere auch gegen die Europäische Menschenrechtscharta. Sie lässt es zu, dass Menschen innerhalb deutscher Grenzen tatsächlich zu MENSCHEN 2. KLASSE degradiert werden!!!!(?) - Zitat: „Volkssouveränität, Gewaltenteilung, ACHTUNG DER MENSCHENRECHTE: Die deutsche Verfassung definiert grundlegende Prinzipien der Ordnung in Deutschland.“ - Erinnert man sich an eben dieses Dossier der „politischen Bildung“ nur in gelegentlicher Beflissenheit!? // *Alters- u. Frauendiskriminierung ist und bleibt nichts anderes als Alters- u. Frauendiskrimierung! *Diebstahl am Bauerngeld ist und bleibt zum Himmel schreiendes Unrecht, NICHTS ANDERES! *Die erneut nachhaltig forcierten Schein-Verträge sind und bleiben Scheinverträge, nichts anderes! *Gerade der Spezies der unverheirateten Landwirte, eine wachsende Spezies mit Garantie-Zertifikat, kann hier selbst unter höchsten Einschaltquoten eines äußerst populären RTL-Formates, wo unsere Berufsgruppe weit eher verunglimpfend einer doch erheblichen medialen Lächerlichkeit preisgegeben wird, die mittlerweile aber tatsächlich bereits Kult-Charakter einnimmt, garantiert nicht allumfänglich von anderer Seite Abhilfe verschafft werden. - BAUERN, nur noch die allseits vielbelachten „Hofnarren“ unserer schnelllebigen „Hochleistungsgesellschaft“!!!(?) // Man kann und darf hier keineswegs „schöndefinieren“ wollen. Da können noch so viele „Engels-Choräle“ begleitet von laut schmetternden Trompetenklängen aus dem BMEL unüberhörbar erschallen; das nun wiederum dem Bauernstand übergestülpte SCHEIN-RECHTSKONSTRUKT kann mit dem Titel einer staatlicherseits vollzogenen Gerechtigkeit NICHT geadelt werden wollen. - PUNKT!!! - Wer in Zeiten eines sich dato abzeichnenden brutalsten Strukturwandels, der sich innerhalb der deutschen LW gnadenlos zu vollziehen droht, auch noch öffentlichkeitswirksam die HOFABGABEKLAUSEL als modernes, neuzeitlich angepasstes UNVERZICHTBARES Strukturinstrument der blindwütigen Regelungswut RÜHMT u. EHRT, unterstellt für meine Begriffe die eigene demokratische Rechtsauffassung zum Wohle von Friede und Freiheit innerhalb deutscher Grenzen einer doch recht eigenartigen Interpretationsfähigkeit. // Klare, harte Worte führwahr! - Ich wünsche einen schönen 4. Advent; vielleicht auch der geistigen Einkehr eines so manchen politischen Entscheidungsträgers.
Felsenkeller schrieb am 18.12.2015 23:41 Uhrzustimmen(135) widersprechen(134)
Lächerlich ! Was für ein Elend mit dieser , kranken , überbordenden Bürokratie. Da arbeiten gebildete und studierte Menschen als Angestellte und noch schlimmer , als sogen. Beamte beim Staat , um mindergebildete und unstudierte , aber produktschaffende Menschen , zu verwalten und bespitzeln. Mischung zwischen Stasi und BRD-Frust ?? Lassen sich das die restl. Europäer das denn auch gefallen ?? Ich glaube nicht , das die Griechen , Spanier , Italiener etc.etc. , ebenfalls diese Verwaltungswut über sich ergehen lassen mus. Hoffentlich wird ganz schnell eine Gleichstellung auf Eurobasis geschaffen ???? Das wäre für das deutsche Folk ein warmer Regen und es hätte event. ebenfalls die Chance wieder als "Menschen" leben zu können. Was ist aus Deutschland unter Schröder und Merkel geworden ???
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