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20.02.2023 | 04:48 | EU-Vorgabe 

Kabinett beschließt höheren THC-Grenzwert für Nutzhanf

Berlin - Die Bundesregierung will die Auflagen für Nutzhanf lockern. Der Grenzwert von Tetrahydrocannabinol (THC) soll auf 0,3 % angehoben werden.

Nutzhanf
(c) proplanta
Das sieht ein Entwurf zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes vor, den das Kabinett am vergangenen Mittwoch (15.2.) beschlossen hat. Damit sollen landwirtschaftliche Betriebe Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von 0,3 % in den Verkehr bringen können, sofern sie auch die weiteren Voraussetzungen des Betäubungsmittelgesetzes erfüllen. Bislang liegt die Grenze bei 0,2 % THC.

Die Änderung des zulässigen THC-Wertes ist notwendig, weil mit Inkrafttreten der neuen Brüsseler GAP-Strategieplanverordnung der für Direktzahlungen zulässige THC-Wert auf 0,3 % erhöht worden war. Nunmehr soll der Grenzwert auf nationaler Ebene angepasst werden. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten auch für die mit Hanf bestellten Flächen die EU-Direktzahlungen.

Der THC-Gehalt von Nutzhanf unterliege natürlichen Schwankungen, erläuterte das Agrarressort. Durch den höheren Grenzwert erhielten die Betriebe einen größeren Spielraum. Zudem würden durch die Änderung auch der Anbau und die spätere Vermarktung von weiteren Sorten ermöglicht.

Nutzhanf wird insbesondere für die Herstellung von Hanffasern für Textilien oder Dämmstoffen verwendet. Zudem dient er der Gewinnung von Hanföl. Auch der Samen wird für den Verzehr genutzt.
AgE
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