Mit diesen individuellen Zugangsdaten für das Online-Antragsportal können die Unternehmen vom 01. bis 31. Oktober 2022 den Zuschuss ausschließlich elektronisch unter www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar beantragen.
„Mit der direkten Ansprache können wir allen berechtigten klein- und mittelständischen Landwirtschaftsbetrieben die finanzielle Unterstützung des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft passgenau zukommen lassen“, betont Dr. Hanns-Christoph Eiden, Präsident der BLE. „Wir rechnen mit rund 15.000 Antragstellern.“
Antragsverfahren nur online möglichBeihilfeberechtigt sind Unternehmen, die den in der Richtlinie genannten energieintensiven Agrarsektoren der Nahrungsmittelerzeugung zuzuordnen sind und nicht schon eine Anpassungsbeihilfe durch die
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (
SVLFG) für die selbigen Agrarsektoren erhalten haben. Die Kleinbeihilfe beträgt unter Berücksichtigung der verschiedenen Kumulierungsvorschriften je Unternehmen maximal 15.000 Euro.
Das
Antragsverfahren findet ausschließlich elektronisch statt, die
Antragsfrist endet am 31. Oktober 2022, 24:00 Uhr. Die Kleinbeihilfe erhalten die
Betriebe noch in diesem Jahr.
HintergrundDie militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine hat zu großen und unerwarteten Preisanstiegen bei Energie, Futter- und Düngemitteln geführt. Um die deutsche Landwirtschaft auch in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur Lebensmittelversorgung zu leisten, gewährt das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (
BMEL) Unternehmen der Landwirtschaft aus besonders betroffenen Sektoren zur raschen Unterstützung kurzfristige Kleinbeihilfen.
Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antragsportal gibt es unter: www.ble.de/kleinbeihilfe-agrar . Für Fragen steht die
BLE telefonisch unter 0228 6845-2155 oder per E-Mail an kleinbeihilfe-agrar@ble.de zur Verfügung.